Testpuppe als „Mordopfer“

Mit einer Versuchsreihe untersuchte ein Unfallexperte den Fall der erschlagenen Erkratherin.

Wuppertal/Erkrath. Ob für dieses eine Detail so ein Aufwand im Prozess gerechtfertigt ist — Zuschauer im Landgericht warfen sich am Dienstag fragende Blicke zu. Ein Unfallexperte berichtete im Fall um eine vor 13 Monaten erschlagene Erkratherin. Ihr Ehemann (56) ist angeklagt unter dem Vorwurf, sie aus Habgier ermordet zu haben, um in den Besitz ihres Vermögens zu kommen (die WZ berichtete).

Die fünfte Strafkammer rekonstruiert den letzten Morgen im Leben der Frau. Ein „Gerangel“ in der Garage habe es gegeben, hatte der angeklagte Ehemann (56) der Toten gesagt: „Ich habe sie gegen ein Auto geschubst.“ Eine zerborstene Seitenscheibe fand die Polizei. Die Staatsanwaltschaft sagt, der Mann habe die Scheibe zertrümmert, als er mit einem Gummihammer ausholte, um auf seine Frau einzuschlagen.

Der Gutachter hatte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Versuche mit einer Testpuppe durchgeführt. „Wir haben ein Auto des gleichen Baujahrs beschafft“, sagt der Experte. Ein stämmiger Mitarbeiter habe die Puppe gegen die Scheibe geschleudert, bis sie schließlich zerbrach. Die auftretende Beschleunigung sei dabei zu groß für den Sensor des Dummys gewesen. „Wir haben eine Hochgeschwindigkeits-Filmaufnahme gemacht.“

Der Angeklagte hatte gesagt, niemand außer ihm sei da gewesen, der seine Frau geschlagen haben könne; an Einzelheiten erinnere er sich nicht.

Die Frage, ob das Autofenster durch den Gummihammer des Mannes zu Bruch gegangen sein kann, hatte der Gutachter nicht zu untersuchen. Das könne aber nachgeholt werden.

Bezahlt wird die Testreihe zunächst von der Landeskasse. Verurteilt die Strafkammer den Angeklagten, hat der mit den Gerichtskosten auch die Testpuppenversuche zu zahlen.

Der Prozess wird fortgesetzt. dil

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