Stadt erstattet Eltern Essensgeld

Kita-Streik: Sollten Kinder länger als zwei Wochen nicht betreut werden, werden die Gebühren zurückgezahlt.

Stadt erstattet Eltern Essensgeld
Foto: A. Blazy

Bei der Stadt Erkrath werden derzeit die Notdienste während des andauernden Kita-Streiks organisiert. „Von einem flächendeckenden Streik sind wir aber weit entfernt“, sagte Beigeordneter Ulrich Schwab-Bachmann.

Zum Wochenauftakt waren beispielsweise die städtischen Einrichtungen in Unterfeldhaus und Millrath-West geschlossen. Für nächste Woche haben die Einrichtungen Unterfeldhaus und Falkenstraße durchgängig für die ganze Woche Streiks angekündigt.

Ulrich Schwab-Bachmann, Beigeordneter

Kita-Kräfte, die nicht streiken, werden derzeit dort eingesetzt, wo die Notdienstgruppen eröffnet werden. „Die betroffenen Eltern werden von den Einrichtungen direkt darüber informiert“, sagte Ulrich Schwab-Bachmann.

Um den Eltern entgegenzukommen, hatten die Grünen in der Ratssitzung am Dienstag den Antrag gestellt, die von den Eltern zu leistenden Gebühren zu erstatten, sollte der Streik länger als zwei Wochen andauern. Ein Vorschlag mit dem sich auch die anderen Fraktionen anfreunden konnten.

„Ab einer gewissen zeitlichen Grenze und wenn die Betreuung nicht durch Notfallpläne geleistet wird, können wir uns dieser Regelung anschließen“, sagte Wolfgang Jöbges, Fraktionschef der CDU im Rat. Die Abstimmung war schließlich einstimmig.

Außerdem entschied der Rat auf Anregung der CDU, ab sofort das Essensgeld derjenigen Kinder, die derzeit aufgrund des Streiks nicht verpflegt werden, den Eltern zurückzuerstatten. „Das dürfte selbstverständlich sein“, sagte Jöbges.

Die Verwaltung muss nun vom ersten Streiktag an das Essensgeld zurückzahlen, denn laut Schwab-Bachmann wird das Geld immer einen Monat im voraus eingezogen. Aber auch bestellt. „Das können wir nicht einfach abbestellen, auch weil wir Verpflichtungen gegenüber dem Anlieferer haben“, sagte Schwab-Bachmann. Das Geld jedoch werden die betroffenen Eltern dennoch zurückbekommen.

Eine Rückerstattung der Gebühren gibt es in Mettmann derzeit nicht. Es wird geprüft, ob eventuell eine Verrechnung mit den eingesparten Personalkosten möglich ist. Eine Rückzahlung des Essensgeldes wird es aber auf jeden Fall geben.

In Wülfrath muss sich die Verwaltung keine Gedanken über Rückzahlungen machen.

Der Grund: Lediglich Dienstag streikten einige Kita-Mitarbeiter, die beiden städischen Einrichtungen öffneten aber trotzdem: An der Wilhelmstraße alles wie gewohnt, in der Ellenbeek wurden Notgruppen gebildet. Alle Kinder konnten betreut werden und bekamen auch ihre bestellten Mittagsessen.

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