Erkrath/Wuppertal Vergewaltigungs-Prozess: Angeklagter muss sechs Jahre in Haft

Erkrath/Wuppertal. · Der 26-Jährige hatte seine Ehefrau mehrfach in der gemeinsamen Wohnung vergewaltigt. Der Prozess zog sich über Monate hin.

 Das Landgericht in Wuppertal.

Das Landgericht in Wuppertal.

Foto: dpa/Jan-Philipp Strobel

Bis in die Abendstunden hinein hatte das Gericht verhandelt und dann das Urteil verkündet: Sechs Jahre Haft für den 26-Jährigen Tunesier, der seine Frau mehrfach in der gemeinsamen Erkrather Wohnung vergewaltigt haben soll. Damit ging eine Verhandlung zu Ende, die sich über Monate hinweg zum nicht enden wollenden Mammutprozess entwickelt hatte.

Aus ehemals fünf angesetzten Verhandlungstagen waren beinahe 30 geworden und aus zwei Verteidigern am Ende drei. Die hatten auch an diesem letzten Verhandlungstag neue Beweisanträge gestellt, um die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern. Auch als Prozessbeobachter hatte man sich zwischenzeitlich gefragt, warum eine als selbstbewusst beschriebene Frau ihren Ehemann erst dann der Vergewaltigung bezichtigte, als der einen tunesischen Pass für den gemeinsamen Sohn hatte anfertigen lassen. Schon früh hatten die Verteidiger des Angeklagten darauf hingewiesen, dass die Anzeige erst inmitten der Sorgerecht-Streitigkeiten gestellt worden sei. Die dem Angeklagten vorgeworfenen Vergewaltigungen sollen hingegen schon kurz nach dem Kennenlernen und noch in der Schwangerschaft des Opfers begonnen, und sich dann über mehrere Ehejahre hingezogen haben.

Die 43-Jährige hatte die Taten mit Sprachnachrichten dokumentiert

Irgendwann in dieser Zeit soll die 43-jährige Frau damit begonnen haben, die Erinnerungen an die Übergriffe als Sprachnachricht auf ihrem Handy festzuhalten und per Mail an sich selbst zu schicken. In einer Beratungsstelle hatte man ihr später zur Anzeige geraten – und auch dazu, aus den vertexteten Sprachnachrichten ein Tagebuch zu machen. Später soll sie das Tagebuch ergänzt und Teile davon gelöscht haben: Auch daran hatten die Verteidiger des Angeklagten sichtlich Anstoß genommen.

Die Kammer sah das offensichtlich anders und verhängte mit sechs Jahren Haft ein Urteil, das für derartige Vergehen durchaus üblich ist. Dort sah man es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine 17 Jahre ältere Ehefrau in der damals noch gemeinsamen Wohnung in der Schimmelbuschstraße in Erkrath mehrfach vergewaltigt und sexuell genötigt hat – teilweise im Beisein des mittlerweile vier Jahre alten Sohnes.

Im Rückblick wurde das Bild einer Beziehung gezeichnet, in der sich die Frau in seelischer Abhängigkeit vom 26-jährigen Tunesier befunden habe. Sie soll nach den ersten Kontakten über Facebook zu dem damals noch in seiner Heimat lebenden Mann gereist sein und ihn zuvor gebeten haben, ein Hotelzimmer und einen Leihwagen zu besorgen. Im Mai 2015 sei der Tunesier dann erstmals in Deutschland eingereist, nur wenige Wochen später habe man geheiratet. Noch im gleichen Monat soll der Angeklagte über die damals bereits im siebten Monat mit dem gemeinsamen Kind schwangere Frau hergefallen sein. Dabei soll er sie immer wieder mit dem Bauch gegen eine Kommode gedrückt haben. Sei zuvor mit dem ungeborenen Kind noch alles in Ordnung gewesen, so soll eine spätere Untersuchung ergeben haben, dass der Fötus im Mutterleib eine Hirnblutung erlitten hatte. Im Oktober 2015 war der Junge mit Anzeichen einer halbseitigen Lähmung zur Welt gekommen, weitere sexuelle Übergriffe auf die Frau sollen danach gefolgt sein.

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