Räumdienst schwarz auf weiß

Die Kommunalpolitiker diskutieren derzeit intensiv über Detailformulierungen in der Straßenreinigungssatzung.

Erkrath. Auch wenn das schöne Herbstwetter eher zum Spaziergehen oder zum Sonnenbad einlädt — der nächste Winter kommt bestimmt. In der Erkrather Lokalpolitik werden die weiße Pracht und deren Folgen jedenfalls wieder heiß diskutiert — zumal die Erinnerungen an die vergangenen beiden Chaoswinter noch nicht verblasst sind.

Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ging es unter anderem um die Frage, welche Straßen welche Priorität bekommen — und vor allem, wie sich das schwarz auf weiß in der Straßenreinigungssatzung niederschlägt.

In der bisher geltenden Satzung sind nämlich zahlreiche Straßen ausgewiesen, die im Winter nicht zur Muss-Kategorie gehören. Im Gegensatz zu den Straßen, auf denen zum Beispiel der Öffentliche Personennahverkehr unterwegs ist, sind die „untergeordneten“ Straßen „nur bei Bedarf“ zu räumen.

„Angesichts der chaotischen Verhältnisse war dieser Bedarf für die Bürger natürlich ständig gegeben“, hatte Tiefbauamtsleiter Heinz-Peter Heffungs bereits im HFA Anfang Juli gesagt. „Folglich wurde von uns erwartet, dass auch die Bedarfsstraßen geräumt und gestreut werden.“

Ein Ding der Unmöglichkeit, so Heffungs damals. Schließlich habe die Stadt bereits mit der Räumung der Hauptverkehrsstraßen und „anderer verkehrswichtiger Straßen“ mit eigenem und Fremdpersonal „bis an die Grenze der Leistungsfähigkeit gearbeitet“. Ergo seien die Bedarfsstraßen zum größten Teil gar nicht bedient worden.

„Nachrangig“ heißt nun das Zauberwort, auf das sich die Politiker parteiübergreifend einigten. Schließlich ging es darum, weiteren Missverständnissen vorzubeugen und eine klarstellende Beschreibung der Zuständigkeiten zu erreichen. Ins Spiel gebracht worden war es von Bürgermeister Arno Werner. „Das trifft’s“, lautete die einhellige Meinung der Fraktionschefs.

In der Hoffnung, den Winterdienst vielleicht doch noch ausbauen zu können, war die Verwaltung zudem beauftragt worden, diesen Zusatzaufwand zu ermitteln. Fazit: Mit dem in Erkrath vorhandenen Personal und Fahrzeugmaterial sei eine Ausweitung nicht zu realisieren, heißt es. Und mehr noch: Nicht mal das, was in der Satzung festgeschrieben sei, könne umgesetzt werden.

So besitzt die Stadt einen 18- und einen 7,5-Tonnen-Lkw, des Weiteren zwei Unimogs. „Diese vier Fahrzeuge beziehungsweise deren Besatzungen benötigen für einen Umlauf etwa 2,5 Stunden“, heißt es dazu in der Verwaltungsvorlage.

Darin sei eingerechnet das Abstreuen von Einmündungsbereichen, Busbuchten und Abbiegespuren sowie die zwischenzeitliche erneute Salzaufnahme. „Die für einen Volleinsatztag vorgesehenen vier Umläufe auf den laut Satzung vorgesehenen Straßen sind an fünf aufeinander folgenden Tagen nicht machbar.“

Wünsche die Politik eine Ausweitung des Winterdienstes, müssen für diese Zeit „vier weitere Fahrzeuge mit zugehörigen Räum- und Streugeräten beschafft werden“, so die Verwaltungsspitze. Darüber hinaus müssten vier weitere Fahrzeugführer eingestellt werden und die bisherige Salzlagerkapazität wesentlich vergrößert werden.

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