Prozess: Hammer-Attacke hätte tödlich enden können

Im Prozess gegen den 54-jährigen Erkrather, der eine Bäckerei-Verkäuferin schwer verletzt haben soll, sagten gestern ein ärztlicher Gutachter und weitere Zeugen aus.

Wuppertal/Erkrath. Der Hammer-Angriff auf eine Bäckerei-Verkäuferin Anfang Dezember 2012 in der Erkrather Innenstadt hat das Opfer (48) nur durch Glück nicht akut in Lebensgefahr gebracht. Die mit großer Wucht ausgeführten Schläge gegen den Kopf hätten höchst bedrohlich sein können, sagte gestern ein ärztlicher Gutachter vor dem Wuppertaler Landgericht.

Mit seiner Aussage setzte das Gericht den Prozess gegen einen 54-jährigen Erkrather wegen versuchten Mordes fort. Laut Zeugenaussagen könnte ein Nachbarschaftsstreit die Attacke ausgelöst haben. „Er hatte den Hammer noch in der Hand. Um den Kopf des Werkzeugs war ein durchsichtiger Plastikbeutel gewickelt“, sagte ein pensionierter Lehrer (67) aus Haan.

Er habe sich in der Kaffeestube der Bäckerei aufgehalten, als im Laden Tumult losbrach. Nachdem er in den Verkaufsraum gelaufen war, habe er gesehen, wie der Angreifer von einem großen Mann abgedrängt wurde und schließlich das Geschäft verließ. „Die Frau lag auf dem Boden. Sie hielt sich mit der Hand eine Wunde am Kopf zu.“

Erstaunlich gefasst habe die 48-Jährige gesagt, sie kenne den Angreifer. Es sei ihr Nachbar, der habe sie schon früher bedroht. Die zweite Verkäuferin hingegen habe vor Erschütterung wohl die Nummer des Polizeinotrufs vergessen. Er habe sie mehrfach vorsagen müssen.

„Wir waren alle geschockt“, berichtete eine Familienangehörige (38) des Angeklagten. Der 54-Jährige habe seine Frau angerufen und gesagt, er habe „etwas Schreckliches getan“.

Der sei einerseits ein „ganz ruhiger Mensch.“ Andererseits sei er einmal wegen einer Nichtigkeit so aufgebraust, dass sie fast die Polizei gerufen hätte, sagte die Zeugin. Ob es stimme, dass der Angeklagte seine Frau geschlagen hat, fragte der Richter. „Ich weiß bis heute nicht, ob ich das glaube“, antwortete die 38-Jährige.

Eine Schwester (57) des Angeklagten lehnte ab, im Verfahren auszusagen. Sie sei aber einverstanden, dass der Vorsitzende Richter verlas, was sie bei der Polizei angegeben hatte: Sie habe sich über den Notruf gemeldet. Sie fürchte, dass ihr Bruder sie aufsuchen werde. Der habe wohl eine Bäckerei überfallen.

Bei einer Gelegenheit vor 45 Jahren habe er sie so zusammengeschlagen, dass sie ins Krankenhaus musste: „Wir haben die gleichen Eltern, aber sonst haben wir nichts gemeinsam. Ich habe Angst, dass sie ihn wieder laufenlassen.“ Während der Richter vorlas, schaute die Frau ihren Bruder unverwandt an. Schließlich drückte sie eine Hand fest vor ihren Mund.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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