Polizeikontrolle deckt zahlreiche Verstöße auf

Angehalten wurde der Erkrather Rollerfahrer, weil er keinen Helm trug. Dann kam es für ihn ganz dicke.

Erkrath. Eine ganze Menge Schreibarbeit hatten die Polizisten zu erledigen, nachdem sie am frühen Dienstagmorgen gegen 0.26 Uhr Fahrer und Beifahrer eines Motorrollers angehalten hatten. Der 36-jähriger Fahrer war ohne Helm sowie Führerschein und Versicherung für das Moped unterwegs, sein Beifahrer trug ebenfalls keinen Helm.

Den Beamten fiel der Roller auf der Schildsheider Straße auf, weil Fahrer und Beifahrer während der Fahrt nicht die vorgeschriebenen Schutzhelme trugen. Das Zweirad wurde daraufhin auf dem Hans-Sachs-Weg angehalten, der 36-jährige Fahrers und sein 24-jähriger Sozius wurden genauer kontrolliert. Dabei stellte sich zunächst heraus, dass ein am Kleinkraftrad montiertes Versicherungskennzeichen nicht zu diesem Fahrzeug gehörte. Der Betrug sollte offenbar darüber hinwegtäuschen, dass für das Zweirad tatsächlich kein Versicherungsschutz existiert.

Weiterhin räumte der 36-jährige Erkrather ein, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Diese war ihm nach mehreren Drogenverstößen in der Vergangenheit bereits amtlich entzogen und wegen fehlender Medizinisch-Psychologischer-Untersuchung (MPU) nicht wieder erteilt worden.

Während der Verkehrskontrolle stand der Fahrer erkennbar und darüber hinaus selbst zugegeben unter dem Einfluss illegaler Drogen. Um Beweise zu sichern, wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Die Polizisten fanden bei dem Mann „drogenverdächtige Substanzen“. Für das Kleinkraftrad konnte der Erkrather nach einen Eigentumsnachweis vorlegen. Woher er das Versicherungskennzeichen hatte, blieb schleierhaft. Das Kennzeichen wurde sichergestellt.

Der 24-jährige Beifahrer musste ein Verwarnungsgeld zahlen, weil er ohne Schutzhelm mitgefahren war. Darüber erstatteten die Beamten eine Anzeige nach dem Waffengesetz gegen den jungen Erkrather. Denn der 24-Jährige hatte in einem Rucksack eine geladene Handfeuerwaffe mit PTB-Kennzeichnung (Schreckschusspistole), ohne dazu im Besitz einer entsprechenden Erlaubnis zu sein. Waffe und Munition wurden von der Polizei an Ort und Stelle beschlagnahmt. wie

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