Messerstecherei: Urteil fällt Freitag

Die Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Jugendstrafe für 16-jährigen Hauptschüler.

Messerstecherei: Urteil fällt Freitag
Foto: Andreas Bischof

Erkrath. Die Staatsanwaltschaft forderte am Mittwoch in ihrem Plädoyer vier Jahre und drei Monate Jugendstrafe für den 16-jährigen Dennis (Name von der Redaktion geändert), der am 27. Juni dieses Jahres auf dem Schulhof der Carl-Fuhlrott-Schule einen Mitschüler mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung aus.

Der Täter soll mindestens viermal auf sein gleichaltriges Opfer eingestochen haben, dabei war ein Stich lebensgefährlich. Das Motiv soll Eifersucht gewesen sein.

Es ging um die Ex-Freundin von Dennis, die auch mit dem Opfer befreundet war. Am Freitag soll das Urteil vor der Jugendkammer des Landgerichts Wuppertal nicht öffentlich gesprochen werden. Die Verteidigung plädierte für zwei Jahre Jugendstrafe mit Bewährung.

Die Vertretung der Nebenklage, der Fachanwalt für Strafrecht, Johannes B. Kagerer, machte in seinem einfühlsamen Wortbeitrag die Reichweite der Tat für beide Schüler und deren Familien klar.

Er sprach von einem traurigen und erschütternden Ereignis, das die beiden ehemalige Schulfreunde nun ein Leben lang begleiten würde. Auch die Angehörigen seien seelisch in Mitleidenschaft gezogen. Mit einem Satz Gandhis versuchte er, die Beteiligten zum Nachdenken zu bringen: „Die Ausübung von Gewaltlosigkeit erfordert weit größeren Mut als den des Kämpfers“, zitierte er.

Nach wie vor geht es darum, ob die Tat als gefährliche Körperverletzung oder als versuchter Totschlag gewertet wird. Eine Rolle spielt auch die persönliche Verantwortlichkeit des Täters. Laut Polizei waren die beiden Jungen damals auf dem Schulhof aneinander geraten — erst mit Worten, dann soll Dennis ein Messer gezückt und zugestochen haben. Das blutende Opfer wurde ins Krankenhaus transportiert.

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