Justiz in Erkrath Anwalt stellt Brandstiftung nach

ERKRATH/WUPPERTAL · Biedermann oder Brandstifter? Das muss das Landgericht für einen 41-jährigen Erkrather beurteilen. Der Angeklagte gibt an – ja, er habe eine Tür in Flammen gesetzt, sie aber sofort wieder gelöscht.

 Ein 41-jähriger Erkrather muss sich vor dem Landgericht wegen Brandstiftung verantworten.

Ein 41-jähriger Erkrather muss sich vor dem Landgericht wegen Brandstiftung verantworten.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Hat sein Mandant das Feuer selbst gelöscht? Oder ist der Mann aus der Wohnung gelaufen, nachdem er die Schlafzimmertüre in Brand gesteckt hatte? Für den Vorsitzenden Richter ist das eine entscheidende Frage im Prozess gegen den 41-Jährigen Erkrather, der sich am Landgericht wegen Brandstiftung zu verantworten hat.

Allem voran geht es um die Frage, ob der psychisch kranke Mann dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen wird. Er selbst hatte beteuert, die Türe zwar angezündet, sie aber mit Weichspüler aus einer Sprühflasche gelöscht zu haben. Zumindest soweit, dass keine Flammen mehr gelodert hätten aus dem zuvor hineingeschlagenen und angezündeten Loch.

Handyvideo: Selbstversuch
mit Feuerzeug-Benzin

Um dem Gericht zu zeigen, dass so etwas durchaus möglich ist, bemühte der Verteidiger des Beschuldigten ungewöhnliche Methoden. Gemeinsam mit seiner Tochter hatte Anwalt Guido Wacker eine Türe aus der Eigentumswohnung am Stadtweiher geschleppt, um per Handyvideo zu demonstrieren, dass sein Mandant nicht lügt.

Herhalten mussten dazu der eigene Garten und am Ende ein Wasserschlauch, um die Flammen zu löschen. Zwischendrin geschah genau das, was der Beschuldigte dem Gericht zuvor geschildert hatte: Er habe Feuerzeug-Benzin auf der Türe verteilt, ein Feuerzeug darangehalten und mit der Sprühflasche gelöscht. Flammen habe er jedenfalls nicht mehr gesehen, als er aus seiner Wohnung in der 11. Etage in den 15. Stock hinaufgelaufen sei. Auch der Anwalt sprühte in seinem Garten solange auf die Türe, bis die Flammen verschwunden waren – und dann loderten sie dennoch wieder auf. Das aber habe sein Mandant damals nicht mehr mitbekommen, der sei da schon nicht mehr in der Wohnung gewesen. Für die juristische Beurteilung dürfte genau dieser Punkt entscheidend sein.

Bemerkenswert am unkonventionellen Anwalt: Vor sieben Jahren entging Guido Wacker selbst nur knapp dem Anschlag eines Mandanten, der zum Amokläufer geworden war – der Mann hatte sich an ihm rächen wollen. Vor der brennenden Kanzlei angekommen, bekam er nur langsam die Ausmaße des Verbrechens mit: Seine Sekretärin war tot, sein im Rollstuhl sitzender Kompagnon war vom Täter in den Bauch geschossen worden. Der Amoklauf machte damals bundesweit Schlagzeilen.

Nachbarn beteurten monatelange Probleme mit dem Angeklagten

Nun geht es also um wieder um Brandstiftung. Diesmal allerdings ist Guido Wacker als Verteidiger davon überzeugt, dass sein Mandant die Hausbewohner nicht wissentlich habe gefährden wollen. Nachbarn hatten hingegen ausgesagt, dass es schon seit Monaten immer wieder Probleme mit dem 41-Jährigen gegeben habe. In der Nacht zum Ostersonntag sei die Lage eskaliert – der Beschuldigte habe gegen 3 Uhr damit begonnen, auf irgendetwas einzuschlagen. Später stellte sich heraus, dass er eine Tür ausgehängt und sie mit der Axt und Schwertern zerstört hatte. Danach steckte er die durchlöcherte Türe in Brand, um „sein Kunstwerk zu einem Abschluss zu bringen“.

Morgens um 8.41 Uhr riefen die entnervten Nachbarn die Polizei. Die herbeigeeilten Beamten hatten versucht, den Brand der Türe mit Mineralwasser unter Kontrolle zu bringen. Die hinzugezogene Feuerwehr war kurz darauf das 11. Stockwerk hinaufgeeilt, um dort festzustellen, dass das Feuer mittlerweile gelöscht war.

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