Erkrath Friedhofsgebühren steigen stark

Erkrath · „Mit Bauchschmerzen“ hat die Politik zugestimmt. 2020 waren die Kosten noch deutlich gesenkt worden.

 Eine neue Gebührensatzung bringt höhere Preise. Zudem werden neue Bestattungsformen angeboten.

Eine neue Gebührensatzung bringt höhere Preise. Zudem werden neue Bestattungsformen angeboten.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Zum 1. Mai steigen die Gebühren für die städtischen Friedhöfe deutlich an. Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) hat die Satzungen zur Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung für Friedhöfe einstimmig beschlossen.

Die Kostensteigerungen für die Nutzer wirken umso stärker, weil es erst 2020 eine deutliche Gebührensenkung gegeben hatte. Diese ergab sich allerdings aus einem Sonderposten in der Kalkulation, der nun weggefallen ist. Neben der neuen Gebührensatzung werden künftig auch neue Bestattungsformen angeboten.

Wie Kämmerer Thorsten Schmitz erklärte, war eine Neukalkulation der Gebühren nötig, weil es durch Kostensteigerungen von rund 100 000 Euro im Vergleich zum Vorjahr zu Fehlbeträgen gekommen war. Nach gesetzlicher Regelung müssen Kommunen die Friedhofsgebühren so berechnen, dass die tatsächlichen Aufwendungen gedeckt werden.

So kostet der Nutzungserwerb für ein Wahlgrab ab 1. Mai 2432,78 Euro statt 1819,50 im Vorjahr. Die Kosten für ein Urnengrab steigen von 1190,82 auf 1542,30 Euro. Auch die Gebühren für Bestattungen werden erhöht, bei Sargbestattungen von 650,06 auf 1033,39 Euro und bei Urnenbestattungen von 93,33 auf 134,47 Euro. Varianten wie anonyme Gräber oder Reihengräber mit Bestattungen mit oder ohne Angehörige wurden entsprechend kalkuliert.

Neu im Angebot sind Baumbestattungen und Bestattungen auf einem Aschestreufeld. In bestehenden Grabstätten können nun kremierte Haustiere als Grabbeigaben bestattet werden. Eine Solo-Bestattung von Tieren vor dem Ableben ihres Besitzers ist jedoch ausgeschlossen, auch soll es keine Trauerzeremonien geben.

Baumreihengräber sind Urnengräber und kosten 1588,26 Euro für den Nutzungserwerb zuzüglich der Gebühren für die Bestattung. Das Aschestreufeld schlägt mit 1068,34 plus 341,44 Euro (mit Angehörigen) zu Buche. Für Urnenbestattungen von Tieren fallen keine zusätzlichen Erwerbskosten an, da sie in bestehende Gräber erfolgen, und auch der Bestattungsvorgang ist mit 134,47 beziehungsweise 116,44 Euro relativ günstig.

Der Ausschuss beschloss die neuen Satzungen aus der Notwendigkeit heraus, trotz Bauchschmerzen wegen der Belastung der Bürger. „Ich bin entsetzt über die Achterbahnfahrt der Gebühren. Wir sollten erst überlegen und vergleichen“, sagte etwa Linken-Fraktionschef Markus Lenk.

Für Bernhard Osterwind waren die Gebühren sogar „sozialpolitisch nicht zumutbar“. Annegret Schiffers (CDU) dagegen meinte, dass Erkrath mit dieser Satzung im regionalen Vergleich gut im Mittelfeld liege.

Thorsten Schmitz stellte klar, dass es gesetzlich nicht zulässig sei, eine gewünschte „Zielgebühr“ festzulegen. „Wir müssen die gestiegenen Kosten decken. Wir werden aber versuchen, die Kosten mittelfristig zu senken“, versprach der Erkrather Kämmerer.

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