Freiheitsstraße: Rote Karte für zehn Mieter

Weil sie in Wohnungen leben, die nicht dauerhaft vermietet werden dürfen, müssen die Bewohner ausziehen.

Erkrath. Für Axel Beginn kam die Überraschung in Form eines gelben Briefumschlages vom Bauordnungsamt. Was er darin las, verschlug dem Mieter eines Apartments an der Freiheitsstraße 50a die Sprache. Dauerhaftes Wohnen an dieser Adresse sei laut Bebauungsplan unzulässig, hieß es da. Dabei wohnt er seit mehr als drei Jahren in dem ehemaligen Reha-Parcs-Gebäude, direkt am Sportzentrum.

Wie Axel Beginn geht es noch neun weiteren Mietparteien in dem Gebäude, das einmal ein Tennis-Leistungszentrum und später eine Reha-Klinik war. Ihnen allen hat die Stadt mitgeteilt, dass sie sich bald eine neue Bleibe suchen müssen.

Auch Ulrich Burchert, Eigentümer des Objekts und Vermieter, sagt, der Bescheid an seine Mieter habe ihn überrascht. „Ich habe das Objekt 2007 vermietet übernommen“, sagt er. Zum Kaufzeitpunkt habe er nicht gewusst, dass die Vorbesitzer die Wohnungen offenbar unerlaubt vermietet hatten — laut Bebauungsplan ist in den Apartments nahe des Sportzentrums nur gelegentliches Wohnen gestattet.

„Die Stadt hat mich im September informiert“, sagt Burchert. Im November informierte er seine Mieter auf einer Versammlung über die Lage. Was nun passiert, weiß er selbst nicht genau. „Ich erwarte nicht, dass schnell etwas passiert“, sagt er. Gleichwohl weiß er auch, dass die Stadt rechtlich auf der sicheren Seite ist. „Ich muss mich daran halten.“

Axel Beginn hat schon erste Wohnungsanzeigen studiert, andere Mieter der Freiheitsstraße 50 a haben einen Anwalt genommen. Sie fühlen sich im Stich gelassen. „Wir sind uns selbst überlassen“, sagt Beginn. „Vom Vermieter kommt nicht viel. Einige Leute wären hier gar nicht eingezogen, wenn sie gewusst hätten, dass es nur eine Übergangslösung ist.“ Was ihn aber wirklich wundert, ist, warum die Stadt erst jetzt tätig wurde.

„Wir haben selbst erst Anfang August mitbekommen, dass dort aktuell Leute wohnen“, sagt Bauamtsleiter Helmuth Hentschel. Einwohnermeldeamt und Bauamt würden ihre Daten nicht abgleichen. Hentschel versteht die Nöte der Mieter, die sich nun wohl oder übel eine neue Bleibe suchen müssen. „Ich fühle mich selber nicht gut bei der Sache“, sagt er.

Spielraum sieht der Amtsleiter keinen. Der Bebauungsplan schließt eine dauerhafte Vermietung aus. Außerdem, so Hentschel, stehe das Gebäude zu nah am Sportzentrum — Klagen von Mietern könnten dessen Betrieb beeinträchtigen. „Dann könnte eine von vielen Leuten genutzte Sportanlage blockiert werden. Das ist auch einer der Gründe, aus denen heraus der Bebauungsplan durchgesetzt wird.“

Axel Beginn jedenfalls will Konsequenzen ziehen. „Ich werde auf lange Sicht ausziehen“, sagt er. „Ich habe keine Lust auf einen Rechtsstreit.“

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