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Erkrather Brandstifter scheitert vor Berufungsgericht

Erkrather Brandstifter legte Berufung ein : Berufungskammer bestätigt Urteil gegen Brandstifter

Der Erkrather hatte im vergangenen Jahr das Auto seines Bruders in einer Tiefgarage angezündet.

Der Verteidiger hat Corona, verhandelt wird trotzdem. Wenn auch mit FFP2-Maske und inmitten besorgter Nachfragen, wie es denn um die Virenlast so bestellt sei. An das neue Normal im Gerichtssaal muss man sich zugegebenermaßen erst einmal gewöhnen. Fortan läuft es also auch bei Gericht anders, so auch im Berufungsprozess gegen einen Brandstifter aus Erkrath. Der als eingeschränkt schuldfähig geltende Mann war vom Amtsgericht zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt worden, nachdem er ein Auto in einer Tiefgarage in Brand gesteckt hatte. Nun wurde die Sache vor der Berufungskammer erneut aufgerollt und verkündet: Es bleibt bei der verhängten Haftstrafe.

Damals war es ein Nachbar, der die Rauchwolke aus der Tiefgarage von seiner Wohnung aus gesehen hatte. Um 18.04 Uhr rief er die Feuerwehr und während er noch auf seinem Balkon stand, soll ihm der Angeklagte von der vierten Etage aus zugerufen haben, dass er den Brand gelegt habe. Das gleiche hatte er später auf der Straße gegenüber einer Polizeibeamtin wiederholt und dabei gesagt: „Ich war das. Ich habe das Auto abgefackelt.“ Er habe das doch vorher schon angekündigt, und nun habe er es eben gemacht. Tatsächlich soll unter anderem diese Ankündigung des Erkrathers am Tag vor dem Brand zu dessen Einweisung in die Psychiatrie geführt haben. Mit dem Ergebnis, dass er von dort noch am selben Abend wieder entlassen worden sein soll.

Am Folgetag stand dann das in der Tiefgarage geparkte Auto seines Bruders in Flammen, seit Jahren schon soll es Streit zwischen den Brüdern gegeben haben. Der Angeklagte spricht von Stalking, er habe sich von seinem Bruder verfolgt und bedroht gefühlt. Tatsächlich soll es wohl so gewesen sein, dass der abgefackelte Corsa dem damals obdachlosen Bruder des 39-Jährigen als Unterschlupf gedient haben soll. Der Wert des Autos wurde mit 500 Euro beziffert, die Höhe des Sachschadens in der Tiefgarage lag bei 40 000 Euro. Verletzt wurde bei dem Brand zum Glück niemand.

Am Morgen nach der Einweisung und sofortigen Entlassung aus der Psychiatrie will der Angeklagte auf der Polizeiwache versucht haben, seinen Bruder wegen Stalkings anzuzeigen. Eigentlich habe er nur erreichen wollen, dass ihm sein Bruder fernbleibt. Als das nicht gelungen sei, habe er angefangen zu trinken. Am Tattag sollen es dann acht Flaschen Bier und zwei Flaschen Wein gewesen sein.

Schon in den Tagen vor dem Brand war der Angeklagte auffällig geworden. Am 4. Mai 2022 soll er in eine Prügelei an einer Tankstelle verwickelt gewesen sein und dazu auch noch den Notruf missbraucht haben. Einen Tag später soll er mit zwei Promille im Blut zwei unbekannte Personen bedroht haben.