Erkrath Gefängnisstrafe für Erkrather (24)

Erkrath. · Wegen des Besitzes und des bewaffneten Handels mit Drogen ist ein 24-jähriger Erkrather jetzt zu zwei Jahren und neun Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden. Das Gericht ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

 Das Gericht verurteilte den Erkrather zu einer Haftstrafe.

Das Gericht verurteilte den Erkrather zu einer Haftstrafe.

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Der Grund, die kriminelle Vergangenheit möglichst schnell hinter sich lassen zu wollen, war für den Angeklagten in Sichtweite: Seit drei Monaten hatte der 24-Jährige seine Freundin nicht mehr gesehen, inmitten der Corona-Krise bleiben die Türen zur Haftanstalt für Besucher geschlossen. Nun also saß die 16-Jährige im Gerichtssaal, im sechsten Monat mit dem gemeinsamen Kind schwanger.

Mit einer Jobzusage in der Tasche und der Aussicht auf ein Leben als Familienvater hoffte der wegen Drogenhandels und Waffenbesitzes angeklagte Erkrather auf eine Bewährungsstrafe. Die Kammer machte sich die Sache nicht leicht und auch der Gutachter ließ durchblicken, dass der Hang zu Drogen in kritischen Lebensphasen erneut als letzter Ausweg empfunden werden könne. Am Ende erfüllten sich die Hoffnungen des Mannes nicht: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt – und in eine Entziehungsanstalt eingewiesen.

Für die Justiz war der 24-Jährige kein Unbekannter, es hatte in den Jahren zuvor Strafbefehle wegen Körperverletzung und Betrugs gegeben. Zum Absturz in die Drogensucht soll der Tod des leiblichen Vaters geführt haben. Die Lehre zum Lageristen hatte er noch abgeschlossen, aber danach ging’s mit Fehlzeiten und der Kündigung bergab. Mit dem Verkauf von Marihuana habe er den Drogenkonsum finanzieren wollen. Mit Marihuana und Haschisch in der Tasche hatten ihn dann im Juni 2019 Polizeibeamte aufgegriffen, denen das nervöse Verhalten des Angeklagten aufgefallen war. Der habe mit einem anderen jungen Mann vor dem „Neander Café“ in der Kreuzstraße gestanden.

Der Platz sei als „gefährlicher Ort“ eingestuft, an dem man häufiger Streife fahre: Das hatte zuvor ein Polizeibeamter ausgesagt. An diesem Tag sei ihm klar gewesen: Derjenige der beiden Männer, der weggelaufen sei, habe damit nur ablenken wollen. Man kenne die Tricks in der Szene und wisse, dass meist der die Drogen bei sich habe, der stehen bleibe, um den Verdacht von sich abzulenken.Nachdem man beim 24-Jährigen fündig geworden war, habe man noch an Ort und Stelle vom Amtsrichter den Durchsuchungsbefehl für das Zimmer des Angeklagten bekommen.

Der habe damals noch im Kinderzimmer der elterlichen Wohnung gelebt, mit 25 Gramm Kokain in Dosen auf dem Schrank und Marihuana auf dem Tisch. Das Angler-Messer, die Patronen und der Schlagring, die dort auch noch lagen, hatten ihm zum Drogenhandel noch eine Anzeige wegen Waffenbesitzes eingebracht.

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