Erkrath Tankstellenräuber zu Haftstrafen verurteilt

Erkrath. · Fünf Erkrather mussten sich für einen Überfall vor Gericht verantworten.

„Dilettantische Tatausführung“ – das waren die Schlüsselworte in den Plädoyers des Staatsanwalts, aber auch in denen der Anwälte selbst. Sogar in den Schlussworten der Angeklagten, die einen missglückten Tankstellenüberfall in Hochdahl auf dem Kerbholz hatten. Teilweise aus Frust, teilweise im Marihuana-Rausch hatten sich vier Heranwachsende zusammengetan, um der Tankstelle, die sie teilweise von Aushilfstätigkeiten kannten, die Tageseinnahmen zu rauben. Dazu rüstete sie der Fünfte im Bunde mit Verkleidungen und Sturmhauben aus. Eine Schreckschusspistole fand sich bei einschlägig Bekannten. So waren die Angeklagten im Dezember 2017 im Auto einer Mutter an der Tankstelle vorgefahren.

Einer bekam gleich kalte Füße und hielt sich im Hintergrund. Da waren’s nur noch drei, die den Tankstellenbesitzer mit erhobener Waffe am Einsteigen in sein Auto hinderten. Zu eilig wurde er nach Geld abgeklopft, sein Auto zügig durchsucht. Warum bei ihm ein großer Umschlag mit den Tageseinnahmen und von den Rücksitzen diverse Geldtaschen übersehen wurden, blieb rätselhaft. Das sei dilettantisch gewesen, da war man sich einig. So fielen den Räubern als Beute gerade mal 60 Euro und einiges an Münzgeld in die Hände. Dass die beiden ehemaligen Angestellten allein durch ihre Größenunterschiede für den wegen des Gelegenheitsjobs ja nicht unbekannten Tankstellenbesitzer erkennbar waren, war ein weiteres Manko in der Tatplanung. Hinzu kam noch ein Wettrennen mit leichtem Crash auf der Professor-Sudhoff-Straße. Das Kennzeichen war gut lesbar – kein Wunder, dass die Polizei blitzschnell das Auto fand und genauso schnell in der Folge alle fünf nun Angeklagten am Sammelpunkt in der Wohnung eines Täters festnahm.

Bereits der Prozessauftakt war begleitet von Tränen der Angeklagten. Die Geständnisse überboten sich an Details, Wiedergutmachung am Tankstellenbesitzer schien selbstverständlich. Der Staatsanwalt bemühte aufgrund der mangelnden Reife der Täter das Jugendstrafrecht. Bewährung sollte von diversen Auflagen abhängig gemacht werden, insbesondere von einem monatlichen Drogen-Screening. 

Die Anwälte wiesen hingegen auf die günstigen Sozialprognosen hin, mit einer Ausnahme gab es feste Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse. Hinzu kamen die Reue der Angeklagten und der Schock, den sie in der Untersuchungshaft erlitten haben sollen. Die Kammer urteilte für vier der Angeklagten milde und setzte die Haftstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung aus. Der bereits Vorbestrafte muss allerdings für zwei Jahre und sechs Monate in Haft.

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