Das Problem ist leicht zu lösen

Die rechtliche Situation ist klar: Wer in einer von der Straßenverkehrsbehörde als solche deklarierten Halteverbotszone parkt, wird mit einem Bußgeldbescheid bestraft. Unklar ist die konkrete Situation in Millrath: Wenn dort tatsächlich keine Taxis auf Kunden warten, ist das Verbotsschild überflüssig.

Der Parkraum sollte Pendlern zur Verfügung gestellt werden, bevor die aus Frust über vergebliche Parkplatzsuche doch nicht Bahn fahren. Zur Klärung genügt ein Anruf bei der Taxi-Zentrale.

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