Erkrath Naturfreunde mahnen mit Kreuzen

Erkrath. · Der Protest der Naturschutzgemeinschaft Neandertal gegen die geplante und von der Politik bereits beschlossene Erweiterung des Gewerbegebiets geht derweil weiter. Stadt lässt rechtliche Stellungnahme zum Begehren überarbeiten.

 Mit Protestkreuzen auf der Neanderhöhe weisen Bürger darauf hin, dass sie mit der Bebauung nicht einverstanden sind.

Mit Protestkreuzen auf der Neanderhöhe weisen Bürger darauf hin, dass sie mit der Bebauung nicht einverstanden sind.

Foto: Susann Krüll

Am vergangenen Samstag waren sie wieder da, die Holzkreuze, mit denen in unregelmäßigen Abständen gegen die Bebauung der Neanderhöhe protestiert wird, berichtet eine Erkratherin. Regelmäßig würden sie aber nach kurzer Zeit wieder entfernt. Wer und was steckt dahinter? Auf Anfrage erklärte die Naturschutzgemeinschaft Neandertal, die sich seit langem für den Erhalt der Neanderhöhe als Ackerfläche einsetzt, dass sie mit den Kreuzen weiter gegen das aus ihrer Sicht unnötige Gewerbegebiet und damit gegen die erneute Flächenversiegelung und Umweltzerstörung protestieren wolle.

Die Holzkreuze habe sie erstmals in der Vorweihnachtszeit auf der Neanderhöhe aufgestellt – und dabei die Erfahrung gemacht, dass die Kreuze stets innerhalb weniger Tage entfernt wurden. „Der städtische Bauhof ist wohl verantwortlich dafür, so hat es uns zumindest ein Spaziergänger berichtet. Weil wir unseren Protest aber nicht aufgeben wollten, sind wir dazu übergegangen, die Kreuze nur noch am Wochenende aufzustellen, da der Bauhof dann nicht arbeitet“, teilte die Gemeinschaft auf Anfrage mit.

Zwar sei ihr Protest dann lediglich für zirka 48 Stunden zu sehen, aber wenigstens seien seitdem keine Kreuze mehr verschwunden. Es kommt im Gegenteil sogar immer wieder vor, dass die Gruppe nach dem Wochenende mehr Kreuze vorfindet, als sie selbst aufgestellt hat. „Offenbar findet unsere Aktion Zustimmung und wird von unbekannten Bürgern unterstützt. Auf diese Weise sind inzwischen rund 120 Holzkreuze über die Wochen zusammen gekommen“, berichten die ­Aktiven.

Sie würden sich wünschen, dass ihr stiller Protest von der Stadtverwaltung ebenso respektiert beziehungsweise geduldet wird wie der Protest gegen die Kohlenmonoxid-Pipeline in Unterfeldhaus, der sich ebenfalls in Gestalt von Kreuzen auf einem städtischen Grundstück ausdrücke. In Unterfeldhaus ist die Stadt allerdings aktiver Teil der Protestbewegung. Auf der Neanderhöhe will sie aber neues Gewerbe ansiedeln, um ihre Einnahmen durch Gewerbesteuern zu verbessern und die klamme Stadtkasse aufzupolstern.

Bürger setzen sich für
Vergabe per Erbpacht ein

Damit die Stadt Erkrath dabei wenigstens Herr der Lage bleibt und im Fall von Leerstand handlungsfähig bleibt, setzen sich Bürger derzeit für die Vergabe des Grundstücks per Erbpacht und gegen dessen Verkauf ein. Aber das Anliegen, aus dem ein Bürgerbegehren werden soll, kommt nicht so recht in Schwung. Denn Ende April bekamen Sabine Börner, Philipp Kloevekorn und Elmar Stertenbrink die Nachricht, dass ihr bei der Stadt Erkrath zur Prüfung eingereichter Antrag für ein Begehren zur Vergabe der Gewerbeflächen auf der Neanderhöhe per Erbpacht formell nicht zulässig sei und überarbeitet werden müsse.

In der Stadtratssitzung am 18. Juni sollte nun über die Zulässigkeit ihres Bürgerbegehrens beschlossen werden, wozu die Stadt bei einer Kanzlei eine juristische Stellungnahme eingeholt hat. Die kommt leider zu dem Ergebnis, dass unser Bürgerbegehren unzulässig sei“, erklärt Philipp Kloevekorn, und ergänzt: „Das ärgert uns, da der Kanzlei offenbar nicht alle relevanten Fakten vorlagen.“

Sie sei bei der Begründung davon ausgegangen, dass der Stadtrat bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan seinerzeit beabsichtigt habe, die städtischen Grundstücke ausschließlich zu verkaufen. In dem Fall würde das Bürgerbegehren eine deutliche Änderung des Bebauungsplanes bedeuten und wäre damit unzulässig. Kloevekorn verweist allerdings darauf, dass der Stadtrat erst vor kurzem beschlossen habe, dass das Erbbaurecht als Alternative zum Verkauf sogar zu bevorzugen sei. Dieser Beschluss sei der Kanzlei vermutlich nicht bekannt gewesen.

Kloeverkorn und Team haben die Stadt darauf hingewiesen – und bereits die Rückmeldung erhalten, dass die Rechtsanwaltskanzlei gebeten worden sei, ihre Stellungnahme unter Berücksichtigung des Einwands zu überarbeiten. Unterschriften sammeln kann die Trio erst, wenn das zulässig ist. Ein erstes Bürgerbegehren war 2019 an formalen Hürden gescheitert. Damals ging es darum, gegen den Mehrheitsbeschluss der Politik eine Bebauung der Fläche doch noch zu verhindern.

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