Bürger wollen bei Umbau der Hauptstraße mitreden

Die Stadt will die Straße umgestalten lassen.

Bürger wollen bei Umbau der Hauptstraße mitreden
Foto: Dietrich Janicki

Erkrath. Zum Projekt „Umgestaltung der Hauptstraße“ fand die erste Bürgerveranstaltung statt. Der Moderator des Planungsverfahrens, Hartmut Welters, erläuterte Ziele, Aufgabenstellung und Fahrplan. „Wir möchten die Bürger einbinden. Ihre Anregungen nehmen wir auf“, sagte Tiefbauamtsleiter Heinz-Peter Heffungs. Die Bauplanungen würden im Anschluss an die Auftaktveranstaltung beginnen.

Die Bürger, zum größten Teil Anwohner der Hauptstraße, begrüßten grundsätzlich das Beteiligungsverfahren, sahen ihre Wünsche und Sorgen aber nicht ernst genommen. Wie schon in der Sitzung des Planungsausschusses kam es zum Teil zu wütenden Wortbeiträgen aus dem Publikum.

Tenor: Am liebsten würde man das gesamte Bauprojekt streichen oder auf die Erneuerung des Straßenbelags beschränken. „Wir sind es, die finanziell belastet werden“, sagte eine Anwohnerin.

Unterschiedliche Meinungen gab es zum Thema Straßenbäume. Der eine nannte es „Schwachsinn“, Bäume pflanzen wollen, weil dadurch Parkplätze wegfielen. Andere konnten sich durchaus eine baumgesäumte Hauptstraße vorstellen, aber „bitte nur kleine Bäume und nicht zu viele“.

Radwege seien überhaupt nicht nötig, wenn weiterhin Tempo 30 gelte, denn auch die nähmen nur Platz weg. Verständnis zeigte man für die geplante Aufwertung der Thekhaus-Einmündung als Tor zum Neandertal.

Die Umgestaltung als solche ist nicht mehr verhandelbar. Hintergrund: Die Aufwertung der Hauptstraße ist im Stadtrat beschlossen worden. Vertreter der Planungsbüros stellten sich den Bürgern vor und sollten die „Anregungen“ der Bürger in ihre Entwürfe einfließen lassen.

Nach dem Kommunalabgabengesetz und der Satzung der Stadt werden die Anlieger an den Baukosten beteiligt. Marthe Szech, Fachbereichsleiterin Recht erklärte, das noch keine konkreten Angaben über die Höhe der Beiträge gemacht werden könne. Diese hingen von vielen Faktoren ab, etwa der Grundstückfläche und Geschosszahl des erschlossenen Grundstücks sowie der angrenzenden Grundstücke.

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