Bewährung im Schlägerei-Prozess

Die Verhandlung um eine Schlägerei im August 2016, die in Hochdahl für Aufregung gesorgt hatte, ist zu Ende gegangen.

Bewährung im Schlägerei-Prozess
Foto: Wiegand

Erkrath/Wuppertal. Zehn Monate auf Bewährung wegen Körperverletzung in drei Fällen in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte — so lautete gestern das Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts gegen einen der drei Angeklagten, denen zuvor vorgeworfen worden war, in die Schlägerei am Hochdahler Markt verwickelt gewesen zu sein.

Die beiden anderen Männer wurden freigesprochen, da ihnen eine Tatbeteiligung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Das weitere Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten war bereits nach dem ersten Verhandlungstag gegen die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt worden.

Damit ging der Prozess um eine Schlägerei im August des vergangenen Jahres zu Ende, die in Hochdahl für viel Aufregung gesorgt hatte. Augenscheinlich war dort ein banaler Streit derart aus dem Ruder gelaufen, dass eine Einsatzhundertschaft der Polizei noch Stunden später damit beschäftigt war, im Stadtteil für Ruhe zu sorgen.

War anfangs noch von zwei libanesischen Großfamilien die Rede, die vor einer Sportbar aneinander geraten sein sollen, so lässt sich zum Geschehen mittlerweile so viel sagen: Zwei Männer, die den Familien zuzurechnen sind, stritten vor einem Lokal um einen Parkplatz. Schnell eilten offensichtlich Unterstützer von beiden Seiten zum Ort des Geschehens. Darunter sollen auch Mitglieder eines Charters der Hells Angels gewesen sein, die mit einer der beiden Familien in Verbindung stehen sollen. Vier der Männer hatten sich nun vor dem Wuppertaler Gericht wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung zu verantworten.

Ein Tatvorwurf, der von der Staatsanwaltschaft nicht aufrechterhalten werden konnte. Das Beweismaterial stützte sich überwiegend auf einen Videomitschnitt, der mit dem Handy aus erheblicher Entfernung gefilmt worden war. Darauf ließ sich nur einer der Angeklagten zweifelsfrei identifizieren. Er hatte die Schläge, bei denen zwei Polizeibeamtinnen verletzt worden waren, bereits beim Prozessauftakt eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. Gestern nun ließ er seinen Anwalt noch insgesamt 1500 Euro Schmerzensgeld hinterlegen. Der wiederum sah es als erwiesen an, dass seinem Mandanten eine gemeinschaftlich begangene Körperverletzung nicht vorgeworfen werden könne.

„Es war ein heilloses Durcheinander“, versuchte er dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft entgegenzuhalten, es habe sich um eine gemeinschaftliche Aktion der Hells Angels gegen Mitglieder einer libanesischen Großfamilie gehandelt. Sein Mandant habe Reizgas ins Gesicht bekommen und daraufhin in einer Kurzschlusshandlung zugeschlagen. Es habe sich auch nicht um Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, sondern um eine spontane „Tat gegen Mitbürger“ gehandelt, die zweifelsohne rechtswidrig gewesen sei. Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung zu verhängen, hatte er für seinen Mandanten eine Geldstrafe gefordert. Der sei bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten und gehe einer geregelten Arbeit bei einem Sicherheitsdienst nach. Das Gericht schloss sich dieser Sicht der Dinge allerdings nicht an und setzte die Bewährungsfrist auf vier Jahre fest. Während dieser Zeit hat der Verurteilte außerdem monatlich 50 Euro an die Opferschutz-Organisation des Weißen Rings zu zahlen.

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