Erkrath Anwohner protestieren gegen Mobilfunkmast am Faberhof

Erkrath. · Die Aufforstung des Willbecker Buschs und ein Funkmast sind Themen im Planungsausschuss. Anwohner wollen die Baugenehmigung für den Mast kippen.

 Ortstermin für den Umweltausschuss: Marvin Stiehl (Bildmitte, Leiter Forstbetriebsbezirk Neandertal) führte durch das Areal.

Ortstermin für den Umweltausschuss: Marvin Stiehl (Bildmitte, Leiter Forstbetriebsbezirk Neandertal) führte durch das Areal.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Zur Vorbereitung der Sitzung des Planungsausschusses hatte die Verwaltung zu einem Ortstermin eingeladen. Da auf der Tagesordnung der Forstwirtschaftsplan sowie der Beschluss über die Haushaltsmittel-Bereitstellung stand, sollten sich die Politiker die Bäume im Willbecker Busch selbst einmal anschauen und die forstwirtschaftlichen Konzepte erklären lassen.

Doch zum Ortstermin erschienen nur zwei Politiker und in der anschließenden Sitzung rückte dieses Thema in den Hintergrund. Für lange Diskussionen sorgte vielmehr die Tatsache, dass am Hubbelrather Weg in Alt-Erkrath (nahe Rosenhof) ein neuer Mobilfunk-Sendemast gebaut werden soll.

Anwohner befürchten mögliche gesundheitliche Folgen des Mastes

Die Anwohner der benachbarten Siedlung „Fabershof“ hatten einen Bürgerantrag eingereicht mit dem Kernziel, die im März erteilte Baugenehmigung für diesen Standort zu widerrufen. Stellvertretend sprach Andreas Damm für die Anwohner: „Ich bin nur einer von 150 Betroffenen, die bis vor kurzem nichts davon wussten. Ich fühle mich absolut hintergangen.“

In der schriftlichen Begründung führen die Antragsteller aus, dass die gesundheitlichen Folgen durch die Strahlung eines nahen Mobilfunksenders noch nicht absehbar seien. Da es eine Vereinbarung gebe, keine Masten näher als 100 Meter entfernt von einer Kita zu bauen, sei zu fragen, warum dieser Mast dann dort gebaut werden dürfe, wo viele Kinder und Senioren wohnen. Die Antragsteller werfen der Verwaltung vor, die Planung und Genehmigung „hinter verschlossenen Türen“ vollzogen zu haben, ohne die Anwohner zu informieren. „Was das mit der angeblichen ‚bürgernahen Politik‘ zu tun haben soll, kann ich nicht sehen“, sagte Mitunterzeichner Andreas van Bömmel.

Die Verwaltung klärte auf. Die Baugenehmigung habe nach geltendem Recht erteilt werden müssen: „Vorhaben, die der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen dienen, sind gemäß Paragraf 35 Absatz 1 Ziffer 3 Baugesetzbuch im Außenbereich zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.“ Die erteilte Genehmigung könne nach Prüfung aller Voraussetzungen nicht widerrufen werden. Auch die von den Anwohnern zitierten „schweren Nachteile für das Gemeinwohl“ lägen hier nicht vor.

Die Verwaltung wies den Vorwurf der Geheimhaltung zurück

Da der Bürgerantrag nicht beschlussfähig war, hat die BmU kurzfristig einen eigenen Antrag im Sinne der Anwohner formuliert. Es wurde diskutiert, inwiefern der Bedarf an besserer Netzabdeckung gesundheitlichen Befürchtungen entgegensteht, und ob die Verwaltung die Bürger hätte besser informieren müssen. Bürgermeister Christoph Schultz wies darauf hin, dass laut Messungen die Strahlung nicht in der Nähe von Sendemasten besonders stark sei, sondern an einem Mobiltelefon, das schlechten Empfang habe. Den Vorwurf der Geheimhaltung wiesen sowohl die Verwaltung als auch mehrere Fraktionen zurück: Alle Rats- und Ausschusssitzungen seien öffentlich, und über den besagten Mast habe die Presse bereits 2018 berichtet. Und natürlich sei die Verwaltung in ständigem Kontakt mit dem Mobilfunkanbieter. Der BmU-Antrag wurde daher mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP
abgelehnt.

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