Erkrath/Wuppertal Erkrather sollen im großen Stil mit Drogen gehandelt haben

Erkrath/Wuppertal. · Aufmerksame Nachbarn hatten die Polizei auf verdächtige Vorgänge aufmerksam gemacht. Die stellte 122 Kilo Marihuana sicher. Dafür kann es bis zu zehn Jahre Haft geben. In diesem Fall sollen es jedoch nur fünf Jahre sein.

 Die beiden Männer haben mehrere Umzugskartons in Empfang genommen, in diesen befanden sich 122 Kilogramm Marihuana.

Die beiden Männer haben mehrere Umzugskartons in Empfang genommen, in diesen befanden sich 122 Kilogramm Marihuana.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Mehr als fünf Jahre Haft können es nicht mehr werden für die beiden Angeklagten aus Erkrath, die sich vor dem Wuppertaler Landgericht gemeinsam mit zwei weiteren Mittätern wegen Drogenhandels und der Einfuhr von Betäubungsmitteln zu verantworten haben.

Die beiden Männer sollen am 29. Februar dabei gewesen sein, als ein Möbeltransporter aus Spanien im Nelkenweg vorfuhr. Sie sollen den spanischen Kurieren die Türe zu einem Appartement aufgeschlossen haben. Mehrere Umzugskartons sollen dort verstaut worden sein – der Inhalt: 122 Kilogramm ­Marihuana.

Nachbarn hatten den Vorfall bei der Polizei gemeldet und die hatte die Angeklagten auf frischer Tat ertappt. Dass sich das Marihuana, wenn überhaupt, dann nur kurzzeitig im Besitz der Angeklagten aus Erkrath befunden hat, könnte ihnen jetzt zugute kommen. Aus Sicht ihrer Verteidiger habe es sich lediglich um „Lagerarbeiten“ gehandelt. Der Weitertransport der Drogen hätte mit einem Mietwagen erfolgen sollen.

Zu Prozessbeginn gab es
bereits eine Verständigung

Und dennoch: Bei derartigen Delikten wurden durchaus schon zehn Jahre Haft und mehr verhängt. In diesem Fall jedoch gab es bereits zu Prozessbeginn eine Verständigung zwischen den Verteidigern der vier Angeklagten und dem Gericht. Den Angeklagten wurde also im Falle eines Geständnisses zugesichert, dass ihnen nicht mehr als fünf Jahre Haft drohen.

Hinzu kommt, dass ihre Verteidiger sie gerne aus der fünfmonatigen Untersuchungshaft entlassen und bis zum Haftantritt in Freiheit sehen würden. Danach soll es möglichst im offenen Vollzug weitergehen. Besagte fünf Monate Untersuchungshaft werden auf die Gesamtstrafe angerechnet, bei guter Führung könnte die Entlassung nach Verbüßen der Zweidrittelstrafe folgen. Der Rest ist hohe Mathematik.

Einer der Angeklagten aus Erkrath führt dort ein Restaurant, der andere ist in Lohn und Brot mit Zusage zur Weiterbeschäftigung. Von der Untersuchungshaft möglichst bald verschont und danach als Freigänger dürfte es für beide möglich sein, ihr Leben weiterführen zu können.

Tatvorwurf wurde vom Gericht
in Beihilfe umgewandelt

Der Staatsanwalt hat bereits signalisiert, das sich die beiden Angeklagten aus Erkrath berechtigte Hoffnungen darauf machen können. Für die beiden Spanier dürfte das schwieriger werden – sie können weder einen festen Wohnsitz noch eine Arbeit nachweisen.

Nachdem die Staatsanwaltschaft den vier Männern den Besitz von Drogen und das Handeltreiben vorgeworfen hatte, wurde der Tatvorwurf nun vom Gericht in den Tatvorwurf der Beihilfe umgewandelt. Geständnisse der Angeklagten vorausgesetzt, könnte die Beweisaufnahme in dem Fall schnell abgeschlossen und der ehemals mit fünf Verhandlungstagen angesetzte Prozess vor dem Wuppertaler Landgericht schnell zu ­Ende gehen.

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