Eine Million als „Provision“

Verein Klinik Aprath: Das Landgericht in Wuppertal urteilte erneut: Drei Jahre Haft für den Ex-Vorstand.

Wülfrath. War es Untreue, Betrug oder ein legitimer Griff in die Kasse? Viele Theorien wurden bezüglich der Untreue- und Betrugsvorwürfe gegen den Vorstand des Vereins der Klinik Aprath seit Mitte August vor dem Wuppertaler Landgericht geprüft. Am Mittwoch lautete das Urteil gegen den 56-jährigen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden OttoF.: drei Jahre Freiheitsstrafe wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug. Das Fazit des Vorsitzenden Richters: "Der Erfolg der Revision war gleich null."

Die Revision hatte der Angeklagte nach dem ersten Urteil des Landgerichts 2007 eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte dann Teile des Urteils aufgehoben und ans Landgericht zur erneuten Verhandlung verwiesen.

Das Ergebnis unterschied sich jedoch nur in juristischen Definitionen. Die Tatsachen jedoch sind unumgänglich: Als die Klinik Aprath 2002 vor der Insolvenz stand, konnte 2004 der holländische Investor Heusden Veste gefunden werden. Der sagte dem Verein 3,7 Millionen Euro zu, gab aber vor, dass aus dieser Summe 2,65 Millionen Euro in das Insolvenzverfahren und eine Million Euro in die Renovierung des maroden Gebäudes fließen sollten. Eigenständig entschied Otto F. als Vorstand des Vereins damals jedoch, die eine Million Euro für sich abzuzweigen - und sich daraus eine saftige Provision zu gönnen.

"Was ist schon eine Million Euro in diesen Kreisen?", fragte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Sein Mandant, der insgesamt mit zirka 20 Millionen Euro verschuldet ist, sei nicht der Mann, der alle übers Ohr gehauen habe. "Das ist alles reine Stimmungsmache", so der Anwalt.

Das Gericht wertete dies anders. Zu dieser Million Euro sei der Angeklagte durch Lügen und Betrügereien gekommen. Er habe sehr viele Leute über einen sehr langen Zeitraum immer wieder getäuscht. Die Firma Heusden Veste etwa habe er nicht darüber informiert, dass er die Million Euro als Provision in die eigene Tasche stecke. "Dabei war er von Heusden beauftragt, das Geld im Sinne des gemeinsamen Plans zu verwalten. Hätte man bei Heusden geahnt, dass eine Million Euro als Provision angesehen wird, hätte man wahrscheinlich nicht 3,7Millionen Euro investiert", so Richter Helmut Leithäuser in der Urteilsbegründung klar.

Otto F. habe versucht, den "scheintoten Verein" wieder zum Leben zu erwecken, hatte sich der Verteidiger bemüht, den guten Willen seines Mandanten aufzuzeigen.

"Das wäre schön gewesen", entgegnete Richter Leithäuser dem. "Er hat ihn aus dem Grab geholt und ihm so viele Messerstiche versetzt, bis er ganz tot war, bis der Verein am Ende nichts mehr hatte."

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