Kreis Mettmann Corona: Kreis korrigiert Zahl der Todesfälle

Kreis Mettmann. · (Red) Basierend auf den labortechnisch bestätigten Fällen verzeichnet der Kreis Mettmann am Dienstag kreisweit 48 Infizierte, davon in Erkrath 2, in Haan 1, in Heiligenhaus 2, in Hilden 7, in Langenfeld 2, in Mettmann 5, in Monheim 1, in Ratingen 4, in Velbert 18 und in Wülfrath 6. 837 Personen gelten inzwischen als genesen.

Die aktuelle Inzidenz (Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage) liegt laut Landeszentrum Gesundheit NRW bei 5,6. In Kreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der vergangenen sieben Tage muss entsprechend reagiert werden.

Zwar hat es in den vergangenen Tagen keine neuen Todesfälle gegeben, dennoch korrigiert der Kreis Mettmann die Zahl der Verstorbenen jetzt um sechs Fälle nach oben.

Zum Hintergrund: Schon seit einiger Zeit fällt auf, dass in der offiziellen Statistik des Landeszentrums Gesundheit (LZG) beziehungsweise des Robert-Koch-Instituts für den Kreis Mettmann mehr Corona-Sterbefälle vermeldet werden als der Kreis Mettmann in seinen täglichen Mitteilungen ausweist. Die Ursache liegt dabei in unterschiedlichen Definitionen beziehungsweise einer uneinheitlichen Zählweise.

Das LZG wertet abstrakt die dorthin übermittelten anonymisierten Meldedaten der Gesundheitsämter aus. Dabei wird jeder Fall, bei dem die Merkmale „PCR-Nachweis Sars-CoV2“ und „verstorben“ gekennzeichnet sind, quasi automatisch als Corona-Sterbefall interpretiert und registriert.

Das Kreisgesundheitsamt ist dagegen verpflichtet, jeden einzelnen Fall zu überprüfen. Dazu wird beispielsweise durch Beiziehung von Krankenhausberichten oder offiziellen Todesbescheinigungen der konkrete Zusammenhang zwischen Infektion und Todesfall hinterfragt. Dabei zeigt sich gelegentlich, dass sich Betroffene zum Beispiel wegen schwerster Vorerkrankungen bereits im palliativen Spätstadium oder in Hospizbetreuung befunden haben. In solchen Fällen muss kritisch abgewogen werden, ob die Betroffenen erkennbar vorrangig an der Corona-Infektion verstorben sind oder ob die Infektion eher als Nebendiagnose zu gewichten ist.

Diese Erkenntnisse übermittelt das Kreisgesundheitsamt zwar pflichtgemäß ebenfalls an das LZG. Dort bleiben diese Angaben aber unberücksichtigt. Um den wiederkehrenden Irritationen abzuhelfen, wurden nunmehr sechs Todesfälle, bei denen die Corona-Infektion fachlich nur als Nebenbefund und nicht wesentlich todesursächlich eingestuft wurde, nach dem Zählprinzip des LZG/RKI nachregistriert. Verstorbene zählt der Kreis damit nun insgesamt 79.

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