Zwei Jahre auf Bewährung für Heroinabhängigen

Wegen Anstiftung zum Drogenschmuggel musste sich der Angeklagte verantworten.

Krefeld. Immer wieder bricht der Angeklagte in Tränen aus. Vom Richter zu seinem Lebensweg befragt, berichtet er, dass er schon seit zwölf Jahren im Methadon-Programm ist. Im Drogenmilieu bewegt er sich schon viel länger. Seine zwei Brüder und auch viele seiner Freunde seien ihrer Drogensucht schon erlegen.

Der Angeklagte musste sich am Montag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten, weil er eine ebenfalls drogenabhängige Frau dazu angestiftet hatte, für ihn Heroin aus den Niederlanden nach Deutschland zu schmuggeln.

Am ersten Verhandlungstag hatte er noch jegliche Schuld von sich gewiesen, wurde aber von der Frau schwer belastet. Über 1000 Euro soll er ihr gegeben haben. Das reichte für 112 Gramm Heroin. Im Regionalexpress auf den Rückweg wurde die Schmugglerin dann vom Zoll geschnappt.

Gestern hatte sich der 49-Jährige anscheinend seine Lage noch mal überdacht. Er räumt ein, der Frau 125 Euro gegeben zu haben, um rund zehn Gramm Heroin für den Eigengebrauch zu bekommen. Außerdem will er ihr einen Zettel mit der Adresse eines Dealers in den Niederlanden gegeben haben. Das restliche Geld hätten andere Junkies beigesteuert.

Gericht und Staatsanwalt glauben ihm das. Darum erhält er vom Gericht eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. "Sie haben noch im richtigen Moment dieses Prozesses die Kurve gekriegt", sagt der Richter. Strafmildernd kommt hinzu, dass der Mann die Drogen nur für den Eigenkonsum brauchte.

Als Bewährungsauflage bekommt er die sofortige Therapie und eine Drogenabstinenz, die viermal jährlich mit einem Drogentest überprüft wird. Glück für den Angeklagten, der mit Drogendelikten erheblich vorbestraft ist, dass er seit sieben Jahren nicht mehr straffällig geworden ist.

Trotzdem hatte der Staatsanwalt gefordert, die Haftstrafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Er sah beim Angeklagten ohne den massiven Zwang durch eine Gefängnisstrafe keine Möglichkeit der Besserung.

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