Zollfahnder finden illegal eingeführtes Braunbärenfell im Postpaket

Krefeld. Dieses Paket könnte für den Empfänger noch unliebsame Folgen nach sich ziehen. Beamte des Hauptzollamtes Krefeld stellten am 1. Dezember in einem Paket ein Bärenfell sicher.

Ein kurzer Blick der Zöllner in die Abfertigungspapiere genügte. Dort stand für das Paket aus Russland vermerkt: „Ursus arctos“, der lateinische Name für Braunbär. Die Öffnung des Paketes förderte das präparierte Fell eines Braunbären zu Tage, das ein Auftraggeber aus der näheren Umgebung Mönchengladbachs schon erwartete.

Die gesetzlich zwingend notwendige Genehmigung für die Einfuhr in die Europäische Union konnte er jedoch nicht vorlegen. Die Bärenhaut wurde daher sichergestellt. Der Empfänger der brisanten Fracht hat nun einen Monat Zeit, die erforderlichen Einfuhrpapiere nachzureichen. Unterbleibt der Nachweis, drohen straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen. Braunbären sind nach dem Washingtoner Artenschutzgesetz eine geschützte Tierart und in der Artenschutzverordnung gelistet. Bei der Einfuhr sind deshalb besondere Auflagen zu beachten.

Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis immerhin zu 50 000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. hoss

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