Tierschutz Ein Zirkus verklagt die Stadt

Krefeld · Die Verwaltung hatte einen Antrag für Sprödentalplatz abgelehnt. Ob das an Wildtierverbot lag, ist unklar.

 Wildtiere in der Zirkusarena werden immer wieder diskutiert.

Wildtiere in der Zirkusarena werden immer wieder diskutiert.

Foto: picture alliance / dpa/Andreas Gebert

Ob ein Zirkus nach Krefeld kommen darf oder nicht, muss derzeit das Verwaltungsgericht Düsseldorf entscheiden. Für den Juni dieses Jahres hatte der Zirkus einen „Antrag auf Zulassung als Kirmesbetrieb auf dem Sprödentalplatz“ gestellt. Die Stadt Krefeld hat die Zulassung allerdings abgelehnt. Bei der Auswahl zwischen mehreren Bewerbungen habe der Zirkus schon deshalb nicht zum Zuge kommen können, weil er Wild- und Großtiere mitführe, wie das Verwaltungsgericht in einer Pressemitteilung erläuterte.

Bestandteil des Programms ist unter anderem eine gemischte Raubtiergruppe. Auch Tiere wie Zebras, Kamele, Lamas und Pferde sollen auftreten. Gegen den Ablehnungsbescheid vom 23. Oktober hat der Zirkus am 11. November Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt, über den das Verwaltungsgericht „alsbald“ entscheiden wird. „Bei einem Eilverfahren entscheidet das Gericht nach Aktenlage ohne mündliche Verhandlung“, sagt Verwaltungsgerichtssprecher Christoph Werthmann.

Eine Entscheidung könnte in zwei bis drei Wochen fallen

Mit einer Entscheidung dürfte in den nächsten zwei bis drei Wochen gerechnet werden. Je nach Ausgang des vorweggeschalteten Eilverfahrens könnte die Klage dann überflüssig werden. „Darum wird der Fall auch im Eilverfahren schon umso gründlicher geprüft.“ Ein normales verwaltungsgerichtliches Klageverfahren dauert sonst im Durchschnitt 10,1 Monate (im Jahr 2018), wie das Gericht erst vor wenigen Tagen bekannt gab.

Der Zirkus macht geltend, mehrere Gerichte hätten bereits entschieden, dass sogenannte kommunale Wildtierverbote für Zirkusaufführungen rechtswidrig seien. In Niedersachsen hatte sich bereits das Oberverwaltungsgericht in zweiter Instanz mit einem solchen Verbot zu befassen. Es erlaubte 2017 einem Zirkus, in Hameln aufzutreten. Allerdings können die Fälle durchaus in entscheidenden Details anders sein und dann auch unterschiedlich beurteilt werden.

Zu dem schwebenden Verfahren an sich wollte die Stadt keine Stellung nehmen. „Allgemein ist es bei der Vergabe des Sprödentalplatzes so, dass bei der Entscheidung zur Nutzung der Beschluss des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 20. September 2016 beachtet wird“, teilt Stadtsprecherin Angelika Peters mit. Danach sei für den Sprödentalplatz eine Umwidmung derartig beschlossen worden, zukünftig in der Vergabepraxis alle Möglichkeiten auszuschöpfen, einem Verbot von Wildtierhaltung auf öffentlichen Flächen nachzukommen. Zuletzt war allerdings der Weihnachtscircus mit Tigern dort aufgetreten.

Es handele sich auch um kein generelles Wildtier-Verbot, sondern allenfalls um eines von mehreren Kriterien, die bei der Vergabe zu berücksichtigen seien, so die Stadt. Andere Kriterien seien unter anderem Neuigkeit und besondere Attraktivität der Vorführung, Ausstattung und Gestaltung des Zirkuszeltes, generelle wirtschaftliche und persönliche Zuverlässigkeit, positive Referenzen aus vergleichbaren Städten. „Zudem soll den Bürgern auf dem Sprödentalplatz über den Jahresverlauf ein abwechslungs- und variantenreiches Veranstaltungsangebot gemacht werden.“ Ob der fragliche Zirkus dazu gehört, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

Ein generelles Wildtierverbot in Zirkussen ist auch immer wieder politisch ein Thema. Der Bundesgesetzgeber hat ein solches bisher nicht beschlossen. Er hat lediglich festgelegt, dass das Vorführen von Tieren in der Manege einer behördlichen Erlaubnis bedarf. Satzungen zum Verbot von Zirkussen mit Wildtieren auf städtischen Flächen gibt es unter anderen in Düsseldorf, Köln und Meerbusch.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort