Azubi-Serie Hier können sich Azubis Hilfe suchen

Krefeld · Überstunden, Mobbing, Gehalt: Auch während der Ausbildungen kann es zu Problemen kommen.

 Für Auszubildende gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten.

Für Auszubildende gibt es verschiedene Hilfsmöglichkeiten.

Foto: dpa

In der Ausbildung läuft nicht immer alles so rund, wie man sich das vorher ausgemalt hat. Das können ganz unterschiedliche Probleme sein: Wenn Azubis Aufgaben übernehmen, die nicht im Ausbildungsvertrag festgelegt sind, Überstunden machen müssen oder es zu Mobbing im Betrieb kommt, gibt es für Azubis Hilfsangebote. Die Jugendlichen sind nicht auf sich alleine gestellt.

Als Ansprechpartner stehen Ausbildungsberater bei Handwerkskammer oder IHK zur Verfügung. „Zunächst muss ich sagen, dass die meisten Azubis zufrieden sind“, betont Petra Pigerl-Radtke von der IHK Mittlerer Niederrhein. Sollte es trotzdem zu Konflikten in der Ausbildung kommen, ist die IHK mit einer individuellen Beratung zur Stelle. Ziel sei es immer, das Ausbildungsverhältnis für beide Seiten zufriedenstellend fortzuführen. Das gelinge auch in der Regel, sagt Pigerl-Radtke. Das Wichtigste bei den Beratungen der IHKs sei, die Anliegen der Auszubildenden neutral und vertraulich zu behandeln, betont auch Carmen Bastl-Zorn von der Bergischen IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid. Die IHK rufe nicht sofort in der Firma an, sondern möchte Lösungswege aufzeigen. Die Probleme, mit denen die Jugendlichen sich an die Kammer wenden, sind dabei so mannigfaltig wie die Ausbildungsberufe. Das reicht von fehlenden Lohnzahlungen, Überstunden oder Problemen in der Berufsschule bis hin zu ungeplanten Schwangerschaften. Aber nicht nur Azubis, sondern auch die Betriebe können sich bei der IHK melden. Gründe dafür können zum Beispiel sein, dass ein Azubi regelmäßig zu spät kommt, nicht in die Berufsschule geht oder keine Ausbildungsnachweise schreibt.

 „Die IHK ist immer in einer vermittelnden Rolle“, sagt Bartl-Zorn. Zunächst wird telefonisch beraten und versucht, eine Lösung zu finden. Wenn das alles nichts hilft, wird auf neutralem Boden in der Kammer ein Gespräch zwischen Azubi und Ausbilder geführt. Mit einem Ausbildungsberater als vermittelnder Person. Bastl-Zorn: „Das Angebot wird sehr häufig in Anspruch genommen.“ Mindestens zwei bis drei Anfragen gebe es täglich. Azubis können sich telefonisch melden oder Kontakt über die Internetseite mit den Ausbildungsberatern aufnehmen. Interessierte können auch persönlich zur IHK kommen.

Auch in Düsseldorf wird das Hilfsangebot in Anspruch genommen, sagt Christine Mertens, Bereichsleiterin Ausbildung bei der IHK Düsseldorf. Die Ausbildungsberater werden regelmäßig angefragt. Die Azubis geben über die Website ihre Daten an, damit die IHK-Ausbildungsberater sie kontaktieren können. Je nach Fall wird dann ein persönliches Gespräch vereinbart. Die Zahl der dann folgenden Schlichtungen sei mit rund 25 Fällen pro Jahr nahezu konstant.

In der Handwerkskammer kommen oft Anfragen von Azubis an. „Arbeitszeiten, Überstunden und Vergütungen sind die Hauptthemen“, erzählt Frauke Kerkmann von der Handwerkskammer Düsseldorf. Das Angebot wird angenommen. Es gibt viel Nachfragebedarf. 2018 gab es alleine 11 200 Beratungskontakte, also erste Telefonate, daraus entstanden dann 1780 Beratungen bei der Handwerkskammer.

Auch Azubis können
BAföG beantragen

Die Kammern geben auch Tipps und Hilfestellungen, wie Azubis ausbildungsbegleitende Hilfen bei der Arbeitsagentur beantragen können. Das sind Unterstützungen durch einen Bildungsträger, der einen persönlichen Förderplan für den Azubi ausarbeitet. Das kann Nachhilfeunterricht in Deutsch und anderen Fächern sein oder Hilfe bei der Vorbereitung auf Prüfungen. Um diese Angebote muss sich der Azubi direkt bei der Arbeitsagentur bemühen, die Teilnahme ist kostenlos.

Finanzielle Unterstützung für Studenten und Schüler wird in Deutschland über das Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt (BAföG). Wenn die Eltern nicht genug Geld haben, um ihr Kind während der Ausbildung zu unterstützen, kann finanzielle Hilfe vom Staat beantragt werden. Im Gegensatz zum Bafög für Studierende müssen Azubis den Betrag auch nicht in Teilen zurückzahlen. Azubis, die Bafög haben möchten, müssen jünger als 30 Jahre alt sein und in der ersten Ausbildung sein. Für duale Ausbildungen oder Azubis, die älter sind, gibt es keine Möglichkeit für Bafög, aber die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

Jeder Bafög-Antrag wird individuell berechnet. Die einzelnen Sätze können stark variieren. Der Betrag hängt unter anderem davon ab, ob der Azubi noch bei seinen Eltern wohnt oder eine eigene Wohnung bezieht. Wohnt der Azubi noch bei seinen Eltern, kann der monatliche Höchstbetrag 231 Euro betragen. Wenn der Azubi in einer eigenen Wohnung lebt kann er bis zu 504 Euro Bafög erhalten. Bei eigenen Kindern kann auch ein Kinderbetreuungs-Zuschlag beantragt werden. Auch einen Kranken- oder Pflegeversicherungszuschlag kann es geben.

Bafög-Anträge laufen über das Bafög-Amt. Sie müssen schriftlich gestellt werden. Mehr Informationen:

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