Krefeld Wohnen in Kleingarten-Anlage - in Krefeld soll das legal werden

Ratsherr Andreas Drabben spricht sich dafür aus, dass die dauerhaften Wohnungen in dem Kleingartenverein in Krefeld offiziell erlaubt werden.

Krefeld: Wohnen in Kleingarten-Anlage - in Krefeld soll das legal werden
Foto: Lothar Strücken

Auf den ersten Blick erscheint der Kleingartenverein Uhlenhorst wie jeder andere. Auf den zweiten Blick aber dann doch nicht: Mülltonnen stehen am Eingang der Gärten, jeden Morgen fährt hier ein Briefträger durch. Ungewöhnlich, aber nicht unerklärlich. Denn im Uhlenhorst sind viele Domizile dauerhaft bewohnt. Das Phänomen ist nicht neu: Bereits im Februar 2015 berichtete die WZ. Im Kleingarten zu wohnen ist zwar laut Bundeskleingartengesetz nicht erlaubt, hat aber lange Tradition und ist keine Seltenheit.

Was in Kriegsjahren seine Anfänge nahm, wurde zuletzt in einem städtischen Aktenvermerk auf etwa 21 bewohnte Schwarzbauten im Uhlenhorst beziffert. Die Stadt hat das Dauerwohnen bislang nicht legalisiert, jedoch auch nicht verboten. Status quo: die Anwohner dort sind geduldet. Andreas Drabben, für die UWG/Freie Wähler im Stadtrat, würde das gerne ändern. Eine Legalisierung des Geländes als Wohnfläche ist für ihn längst überfällig. Im Rat hat er deshalb eine Anfrage zur Dauerwohnsituation im Kleingarten Uhlenhorst gestellt.

Andreas Drabben, UWG

Bei der Stadt, die eigentlich von der Wohnraumnutzung im Kleingarten unterrichtet sein sollte, wie die WZ-Berichterstattung mit Aussagen des Beigeordneten Thomas Visser belegt, stößt Drabben auf taube Ohren. Visser war damals für die Stadtplanung zuständig. Es gebe aktuell kein zugelassenes Dauerwohnen im Bereich des Gartenbauvereins Uhlenhorst, heißt es in der Antwort von Martin Linne, Vissers Nachfolger und derzeitiger Planungsdezernent. Die Verwaltung sagte bloß, dass sie den Sachverhalt nun aufarbeiten wolle, der hohe Rechercheaufwand aufgrund der Historie des Sachverhalts allerdings einen zügigen Prozess verhindere.

Andreas Drabben von der UWG will den Zustand legalisieren.

Weitere Fragen, wie die nach einer Nutzungserlaubnis oder dem Anschluss der Wohnsitze an die städtischen Versorgungswerke, hätten sich somit erübrigt, heißt es weiter. Der Kleingartenverein Uhlenhorst befindet sich auf privatem Gelände, während die angrenzende Fläche vom Verein Uhlenbusch in städtischer Hand ist. Doch nicht nur das unterscheidet die beiden Anlagen.

Beim Schlendern durch die Uhlenhorster Gärten fällt schnell ins Auge, dass, im Gegensatz zu den Häuschen in Uhlenbusch, hier stattliche Bauten samt steinerner Fassaden, Schornsteine sowie Flüssiggastanks für die Zentralheizung entstanden sind. Wovon die Stadt nichts wissen mag, erschließt sich hier jedem aufmerksamen Besucher offensichtlich. Hinzu kommt: einige Gärten verfügen über Kleinkläranlagen samt Absaugstutzen für Abpumpwagen. Jede dieser müsste bei der Stadt genehmigt worden sein, da sich das Gebiet in einer Wasserschutzzone befindet.

Drabben will nicht aufgeben und hakt nach, wartet aber vergeblich auf eine weitere Antwort des Planungsdezernenten. „Man könnte das alles sehr einfach durch eine Änderung im Flächennutzungsplan der Stadt lösen“, sagt er. Dazu müsse nur das derzeit im Bereich Uhlenhorst als Dauerkleingarten gekennzeichnete Gelände zur Wohnfläche umgewidmet werden. Die Legalisierung brächte nicht nur eine Sicherheit hinsichtlich des Wohnraums mit sich, sondern würde auch den Verkauf der Gartenimmobilien ermöglichen, sagt Drabben. Damit wäre vielen, derzeit wohl unbewusst geduldeten Bewohnern des Gebiets geholfen. Und das ist vor allem Drabben und seiner Partei ein Anliegen.

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