Witwenmord: Drei Verurteilte legen Revision ein

Den Mandanten drohen langjährige Haftstrafen, jetzt ziehen die Verteidiger vor den Bundesgerichtshof.

Krefeld. Mit dem Mord an der vermögenden Witwe Beate S. († 75) wird sich bald auch der Bundesgerichtshof befassen. Gegen die Urteile des Krefelder Landgerichts haben drei der vier Angeklagten Revision in Karlsruhe eingelegt. Begründungen dazu gibt es bislang nicht, da die Urteilsbegründung noch nicht schriftlich vorliegt.

Die frühere Bankprokuristin war am Abend des 16. März in ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Camesstraße erwürgt worden. Nach Überzeugung des Gerichts war es Stefan K. (43), der Hristo I. (30) mit deren Tötung beauftragt hatte. Die frühere Lebensgefährtin seines Schwiegervaters soll ihn genervt haben, außerdem habe es K. auf das Vermögen der Frau abgesehen gehabt.

Der EDV-Fachmann schien fasziniert vom kriminellen Milieu, in das er wenige Monate zuvor geraten war: In seinem Haus in der Mönchengladbacher Innenstadt war ein Bordell eingerichtet worden, wo K. den Zuhälter Hristo I. kennenlernte. Beide sind von der ersten Großen Strafkammer des Landgerichts zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Der Frau von Stefan K., Birgit K. (40), drohte zunächst eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Sie wurde wegen Nichtanzeige einer geplanten Straftat zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Strafe muss sie aber erst später antreten, bis dahin ist sie auf freiem Fuß.

Lediglich der vierte Angeklagte, Hristo M. (20), legte keine Rechtsmittel gegen das Urteil ein — er hatte keine Ahnung, dass die Tötung eines Menschen geplant war, und erhielt wegen Beihilfe zum schweren Raub eine Bewährungsstrafe.

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