Wirtschaft So reduzieren Gartenbesitzer Wasserkosten

Wer Bäume oder Sträucher bei der Hitze gegossen hat, kann Gebühren zurückbekommen.

Wirtschaft: So reduzieren Gartenbesitzer Wasserkosten
Foto: Daniel Karmann

Krefeld. Die Hitzewelle fordert ihren Tribut. Unter dem Begriff „Wasserspenden für Straßenbäume“ hatte die Stadt Krefeld die Anwohner zur freiwilligen Bewässerung an öffentlichen Straßen aufgerufen, um den Folgen der Trockenheit entgegenzuwirken. Sechs bis acht Eimer Wasser sollten für die Bewässerung der Bäume aufgewendet werden.

Auch Privatpersonen haben häufiger zum Gartenschlauch gegriffen und Pfanzen und Grün bewässert. Dadurch steigen die allgemeinen Abwassergebühren derjenigen, die ihre Pflanzen über den Sommer mit ausreichend Wasser versorgt haben. Nicht allen ist bekannt, dass die Gebühren für das Wasser, das zur Bewässerung verwendet wird, unter bestimmten Bedingungen von der Stadt erlassen werden können.

Die Abwassergebühren bemessen sich am Trinkwasserverbrauch des Haushalts — unter der Annahme, das Wasser fließt zurück in den Abfluss und belastet die Kanäle. Wird das Wasser allerdings für die Bewässerung des Gartens eingesetzt, versickert es und belastet nicht die Kanäle. Ein Umstand, der in bewässerungsintensiven Phasen von Vorteil ist.

Im Rahmen der Abwassergebührensatzung erkennt die Stadt die Gebühr für jene Wassermenge an, die nachweislich für die Bewässerung des Gartens eingesetzt wurde und erstattet sie.

Der Antrag auf Reduzierung der Gebühren erfordert einen Beleg der genauen, sogenannten Wasserschwundmenge. Um diese nachweisen zu können, bedarf es nach Paragraph drei Absatz zwei der Gebührensatzung der Stadt der Installation eines Wasserzählers. Dieser muss nachweislich messrichtig funktionieren, in Anlehnung an das Mess- und Eichrecht geeicht sein und fest in der Leitung installiert sein.

Aufschraubbare Zähler sind unzulässig. Um den Standort des Wasserzählers festzulegen, muss Kontakt zu einem städtischen Sachbearbeiter aufgenommen werden. Nach Einbau des Zählers sind die formalen Angaben des Einbaudatums, Zählerstandes, Zählernummer sowie des Datums, bis wann der Zähler geeicht ist, der Stadt mitzuteilen. Zudem muss in einem Zyklus von sechs Jahren entweder die Eichung erneuert, oder der Wasserzähler mit einer Konformitätserklärung des Herstellers ersetzt werden.

Die Wasserschwundmengen eines Kalenderjahres sind bis spätestens einen Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides beim Kommunalbetrieb geltend zu machen. Der Nachweis der exakten Wasserschwundmenge zur Erstattung der Gebühren kann seit diesem Jahr durch ein Foto des Wasserzählers zum 31. Dezember vorgelegt werden.

Die Zähler sind im Baumarkt zu einem Preis von ungefähr 20 Euro erhältlich und müssen von den Gebührenpflichtigen eigenständig finanziert werden. Sollte sich ein derartiger Sommer auch nur annähernd wiederholen, dürfte sich dies allerdings schnell rentieren.

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