Schutzschirm für Schmolz+Bickenbach vom Gericht genehmigt

Der Schritt war notwendig geworden, um dem Unternehmen Handlungsspielraum zu verschaffen.

Blick in die Gießerei Schmolz+Bickenbach.

Blick in die Gießerei Schmolz+Bickenbach.

Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Die Geschäftsführung der Schmolz+Bickenbach Guss GmbH hat laut Pressemitteilung beim Amtsgericht Krefeld die Einleitung eines Schutzschirmverfahrens beantragt. Diesem ist stattgegeben worden. Dabei handelt es sich um ein im März 2012 neu geschaffenes Sanierungsverfahren. Das ermöglicht es dem betroffenen Unternehmen, ein Sanierungs- und Zukunftskonzept in Eigenverwaltung zu entwickeln. Dabei wird der Geschäftsbetrieb normal fortgeführt, wobei die Firma vor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geschützt ist. Das Verfahren dauert in der Regel drei Monate. In dieser Zeit wird Schmolz+Bickenbach Guss einen Sanierungsplan erstellen, der im Anschluss umgesetzt wird.

Das Schutzschirmverfahren ist kein Regel-Insolvenzverfahren. Voraussetzung ist die unbedingte Zahlungsfähigkeit. Diese ist nachgewiesen worden. Die Geschäftsführung führt das Unternehmen weiterhin. Nach Prüfung aller Faktoren — insbesondere die Entwicklung des Marktes und dessen Prognose — ist die Geschäftsführung zu der Überzeugung gekommen, dass das Schutzschirmverfahren für die Firma die beste Möglichkeit ist, um die bereits eingeleitete Sanierung erfolgreich durchzuführen und den nachhaltigen und langfristigen Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Der Schritt in das Schutzschirmverfahren war notwendig geworden, um dem Unternehmen Handlungsspielraum zu verschaffen und um notwendige Sanierungs- und Restrukturierungsschritte rechtssicher umsetzen zu können. Als vorläufigen Sachwalter hat das Amtsgericht Rechtsanwalt Frank Kebekus bestellt. Die Geschäftsführung von Schmolz+Bickenbach Guss war am Mittwoch für Nachfragen nicht zu erreichen. kage

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