IHK: Regelung stärkt den Schutz der Anleger

Finanzanlagenvermittler wie der Krefelder Gero Pescher müssen laut Gesetzgeber jetzt eine neue Erlaubnis beantragen.

Krefeld. Gero Pescher ist schon lange im Geschäft. Aber um die neuen Regelungen für Finanzanlagenvermittler ist auch er nicht umhin gekommen: Wie rund 1100 seiner Kollegen im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein musste der 52-jährige Krefelder eine neue Erlaubnis beantragen — und dafür einige Nachweise erbringen. Pescher ist der 500. Finanzanlagenvermittler, der die Erlaubnis von der IHK Mittlerer Niederrhein erhalten hat.

„Natürlich ist es seltsam, wenn man seit 28 Jahren eine Versicherungsagentur führt und trotzdem Nachweise liefern muss, um überhaupt künftig noch als Finanzanlagenvermittler tätig sein zu dürfen“, sagt Pescher, Chef der Allianz-Generalvertretung am Bismarckplatz. „Für die Branche ist diese Vorgabe des Gesetzgebers aber sinnvoll.“ Schließlich gebe es auch hier schwarze Schafe. „Die Finanzanlagenvermittlung ist ein hochsensibles Thema. Da muss man exakte Aussagen machen.“

Der Gesetzgeber möchte mit den Neuerungen den Anlegerschutz stärken und die Anforderungen an den Vertrieb von Finanzanlagen erhöhen. In Nordrhein-Westfalen sind die IHKs für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. „In unserer Region hat das neue Gesetz zu einer Bereinigung geführt“, erklärt Sebastian Greif, Leiter des IHK-Geschäftsbereichs Recht und Steuern. „Die Zahl der lizenzierten Finanzanlagenvermittler ist in unserem Bezirk auf rund die Hälfte gesunken.“ Neben dem Nachweis der Sachkunde durch eine Prüfung oder anerkannte Abschlüsse mussten die Vermittler eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen. „Das soll den Anlegerschutz verbessern“, erklärt Greif. „Damit der Kunde nicht auf dem Schaden sitzenbleibt, falls es zu einer Falschberatung kommt.“

Pescher ist froh, das Thema „Erlaubnis“ abhaken zu können. „Es gab einige Telefonate mit der IHK, weil ich Fragen hatte. Da war ein fester Ansprechpartner sehr hilfreich“, sagt er. Red

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