Neue Regel tritt in Kraft Neue Regel zur Entsorgung von Elektroschrott tritt in Kraft

Krefeld · Ab 1. Juli müssen entsprechende Sammelstellen im Handel eingerichtet sein.

Wie Krefelder ab Juli ihren Elektroschrott loswerden können
Foto: dpa-tmn/Jens Kalaene

Eierkocher, Lockenstäbe, Mixer und andere Elektrokleingeräte gibt es in vielen großen Lebensmittelmärkten und Discountern zu kaufen. Deshalb hat der Gesetzgeber entschieden: Auch diese Läden müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen. „Ab 1. Juli müssen entsprechende Sammelstellen im Handel eingerichtet sein. Die neue Rücknahmepflicht gilt unabhängig davon, ob zeitgleich ein neues Gerät gekauft wird oder nicht“, erklären die Umweltberater der Beratungsstelle Krefeld der Verbraucherzentrale NRW. Das alte Gerät muss nicht in dem Geschäft erworben worden sein. Voraussetzung allerdings: Die gesamte Verkaufsfläche der zur Rücknahme verpflichteten Geschäfte muss größer als 800 Quadratmeter sein. Gegebenenfalls sollte an der Kasse nach Sammelbehältern gefragt werden.

Welche Geräte sind betroffen?

Es müssen Geräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern angenommen werden – also beispielsweise auch Toaster, elektrische Zahnbürsten, Rasierer oder Smartphones. Hierbei ist die Rücknahme allerdings auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt. Bei größerer Ware wie Mikrowelle, Fernseher oder Waschmaschine wird die Rücknahmepflicht an den Kauf geknüpft. Wenn Discounter oder Supermärkte diese als Aktionsware anbieten, müssen sie die ausgedienten Altgeräte der Kunden nur beim Kauf eines neuen kostenlos zurücknehmen.

Regelung für den Online-Handel

Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet, wenn dessen Lager- und Versandflächen größer als 400 Quadratmeter beziehungsweise 800 Quadratmeter sind. Für große Geräte müssen Online-Händler eine kostenlose Abholung von Altgeräten im 1:1-Tausch gegen ein funktional ähnliches Gerät anbieten.

Elektroschrott: Diese Produkte gehören auch dazu

Zum Elektroschrott gehören auch Produkte mit fest verbauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen, sowie auch sogenannte passive Geräte. Damit sind Produkte gemeint, die den Strom lediglich leiten, wie beispielsweise Stecker, Steckerleisten, Audiokabel, Telefondosen, Telefonbuchsen und Adapter.

Richtige Entsorgung von Elektroschrott

Nur wenn ein Gerät in der Elektroschrottsammlung landet, können große Mengen wertvoller und knapper werdender Metalle wiedergewonnen werden. Zudem werden auch Schadstoffe sicher entsorgt, die sonst die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährden könnten. Bislang werden in Deutschland nur rund 45 Prozent des Elektroschrotts ordnungsgemäß entsorgt. Damit ist Deutschland weit von der EU-weit vorgeschriebenen Sammelquote von 65 Prozent entfernt.

Nichts geht über länger nutzen

Ein weiteres Problem ist, dass Elektrogeräte oft ausrangiert werden, bevor sie nicht mehr funktionieren. Alles, was nicht kaputt ist, gehört nicht zum Elektroschrott. Sozialkaufhäuser oder Secondhand-Läden sind eine Möglichkeit, alten Geräten zu einer zweiten Chance zu verhelfen. Auch leicht defekte Geräte lassen sich oft mit wenigen Handgriffen wieder flott kriegen. Die Nachfrage beim Spezialisten lohnt sich in jedem Fall.

Alle Informationen zu den neuen Rückgabemöglichkeiten gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale in Krefeld.

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