26 Monate Haft Vorbestrafter Gewalttäter muss hinter Gitter

26 Monate Haft wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung.

26 Monate Haft: Vorbestrafter Gewalttäter muss hinter Gitter
Foto: dpa

Krefeld. „Sie sind hier nicht das Opfer, Sie sind der Täter“, riss dem Richter am Ende der Aussage des 36-jährigen Mannes der Geduldsfaden. Der in Krefeld lebende Angeklagte hatte in der Verhandlung am Montag immer wieder versucht, seine Taten zu beschönigen. Es half ihm nichts, zumal die Opfer glaubwürdig ihre früheren belastenden Aussagen bei der Polizei bestätigten.

Das Schöffengericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verurteilte den Beschuldigten wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung in zwei Fällen und Beleidigung einer Polizistin zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft. Die Strafe fiel nicht zuletzt deswegen so hoch aus, weil der Angeklagte ein Strafregister von „22 erheblichen und auch einschlägigen“ Vorstrafen angesammelt hatte. „Er rastet aus, ist unbeherrscht und begeht ständig weitere Straftaten“, argumentierte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Eine Bewährung komme deshalb keinesfalls in Betracht.

Im September 2014 hatte der Angeklagte an der Wohnungstür einer 25-jährigen Krefelderin geklingelt, weil er angeblich eine blonde Frau aus einem Facebook-Kontakt suchte. Als die Frau die Tür öffnete, wurde sie von dem Angeklagten in ein Gespräch verwickelt. Er bot ihr an, „gemeinsam Spaß zu haben“.

Als sie ablehnte und die Tür schließen wollte, hielt der Täter die Frau fest und griff ihr unter das T-Shirt. Außerdem versuchte er vergeblich, sie zu küssen. Als er ihre Hose herunterziehen wollte, drohte die Frau, laut zu schreien, weshalb er von ihr abließ. Anschließend verschaffte er sich Zugang zu der Wohnung, die er jedoch bald darauf verließ, weil der Freund des Opfers nach Hause kam.

Gut zwei Monate später geriet der Angeklagte in der Wohnung seines Vaters an der Kölner Straße mit diesem in Streit und warf aus Wut einen gefüllten großen Müllsack aus dem Fenster. Der hätte fast zwei Passanten getroffen. Er verließ die Wohnung und legte sich sogleich mit dem 21-jährigen Passanten an, der bereits die Polizei angerufen hatte. Dann schlug er dem Opfer drei Mal ins Gesicht und verpasste ihm einige Kratzspuren. Als der 63-jährige Zeuge schlichten wollte, trug dieser Schläge und ein blutendes Ohr davon. Schließlich beleidigte der Täter noch die herbeigerufene Polizistin.

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