Verstöße gegen Corona-Regeln Ordnungskräfte decken illegale Prostitution in Krefeld auf

Krefeld · Der Kommunale Ordnungsdienst hat gemeinsam mit der Polizei in Krefeld Ausgangssperren und Corona-Regeln kontrolliert. In einem Hotel stellten sie illegale Prostitution fest.

 Der Kommunale Ordnungsdienst hat illegale Prostitution in einem Krefelder Hotel entdeckt.

Der Kommunale Ordnungsdienst hat illegale Prostitution in einem Krefelder Hotel entdeckt.

Foto: dpa

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) in Krefeld hat auch am Pfingstmontag die Einhaltung der Coronaregeln kontrolliert. Die Überwachung der Ausgangssperre erfolgte gemeinsam mit der Polizei. 72 Personen trafen Polizei und KOD in der Zeit zwischen 22 und 5 Uhr im öffentlichen Raum an, teilte die Stadt mit. In zwölf Fällen konnten die angesprochenen Personen keine gewichtigen Gründe nennen, die zum Ausgang berechtigen. Gegen diese Personen werden Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Kommunale Ordnungsdienst begleitete außerdem eine Demonstration der sogenannten Querdenker auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofes, die unter dem Motto „Krefeld am Montag“ stattfand. Rund 50 Personen nahmen teil, sie zogen zwischenzeitlich durch die Innenstadt. Der KOD hielt während der Versammlung 25 Ansprachen, da die vorgegebenen Abstände nicht eingehalten wurden. Wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht wurden drei Bußgeldverfahren eingeleitet.

Illegale Prostitution in einem Krefelder Hotel

Am Sonntagabend, 23. Mai, wurde außerdem in einem Hotel in der Innenstadt eine 21-jährige Frau angetroffen, die sich dort prostituierte. Ein 30-jähriger Mann bestätigte den KOD-Dienstkräften, für sexuelle Dienstleistungen gezahlt zu haben. Schon zum vierten Mal hat der KOD in diesem Hotel bei Einsätzen entsprechende Feststellungen gemacht, heißt es in einer städtischen Mitteilung. Das Eingangsschloss wurde erneut ausgetauscht.

Den Betreiber des Hotels erwartet nun ein erhöhtes Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro wegen des vierten Verstoßes. Die Frau muss wegen des Erbringens sexueller Dienstleistungen mit einem Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro rechnen, der Freier mit 250 Euro.

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