Verhinderter Denkmalschutz

M an kann Eiermanns Stil mögen oder nicht: Dezernent Linne hat Recht mit der Einschätzung, dass das Stadthaus identitätsstiftend für Krefeld ist. Ein derzeit leider vollkommen heruntergekommenes Denkmal, das bald als Zeuge der Vergangenheit gleichsam ein Garant für die Zukunft werden soll.

Verhinderter Denkmalschutz
Foto: Jochmann, Dirk (dj)

Mit einem Volumen von 70 Millionen Euro wäre es nicht weniger als die größte Hochbauinvestition der Stadtgeschichte. Eine stattliche Summe, zumal für eine Kommune in der Haushaltssicherung. Dass die zuletzt für ihre Kostendisziplin so gelobte Politik sich trotzdem zu einem solchen Mega-Projekt durchringt, zeugt von größtem Respekt vor dem „Denkmal Stadthaus“.

Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, ja, geradezu ärgerlich, dass ein Rheinisches Amt mit Sitz in Pulheim den mutigen Krefeldern offensichtlich aus falscher Ideologie heraus Knüppel zwischen die Beine wirft. Die optisch kaum zu unterscheidende Nachempfindung der Bürofenster nach Arbeitsstättenrichtlinie ist eine praktikable Lösung, die den Denkmalwert des Stadthauses kaum mindern wird. Im Gegenteil: Sie würde ihn retten. Denn ein übertrieben kleines Karo verhindert mindestens in diesem Fall das, wofür die Menschen im Rheinischen Amt für Denkmalpflege antreten und bezahlt werden: die Erhaltung von Denkmälern.

Die Untere Denkmalbehörde in Krefeld hat das verstanden, bleibt zu hoffen, dass sich die Experten beim Landschaftsverband ebenfalls eines Besseren besinnen.

Scheitert ein zweiter Anlauf bei der Ausschreibung, wird dieses wichtige Gebäude für viele weitere Jahre vor sich hingammeln.

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