Verbraucherzentrale: Urlaubszeit ist Einbruchszeit

Tipps rund um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen. Täter kennen die Schwachstellen eines Hauses.

Einbrecher hebeln häufig Fenster auf.

Einbrecher hebeln häufig Fenster auf.

Foto: dpa

Mit rund 39 000 Fällen gab es 2017 rund ein Viertel weniger Wohnungseinbrüche als im Vorjahr. Für die Betroffenen ist das jedoch kaum ein Trost. „Die Einbrecher kennen die Schwachstellen von Häusern. Deshalb ist es wichtig, den Sicherheitslücken der eigenen vier Wände einen Riegel vorzuschieben“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW, die gerade jetzt zur Urlaubszeit gemeinsam mit dem Landeskriminalamt immer wieder für mehr Sicherheit rund um Haus und Wohnung wirbt. „Wenn die Diebe dennoch auf Beutezug gegangen sind, dann ist die Hausratversicherung der Schlüssel für den Ersatz von Schmuck, Elektroartikeln oder auch gestohlener Kleidung.“

Einbruchsopfer müssen dabei allerdings ein paar Verhaltensregeln beachten. So sind Versicherung und Polizei umgehend zu informieren und auch alle gestohlenen Gegenstände detailliert aufzulisten“, gibt die Verbraucherzentrale NRW die folgenden Tipps rund um den Versicherungsschutz bei Wohnungseinbrüchen:

Nicht jeder Diebstahl ist versichert. Damit das bei einem Einbruch gestohlene Wohnungseigentum über die Hausratversicherung abgesichert ist, muss sich der Einbrecher beispielsweise mit Gewalt oder einem Werkzeug (Brechstange, Dietrich) Zugang verschafft haben. Kommen die Langfinger also durch die offen gelassene Terrassentür ins Haus, besteht kein Versicherungsschutz. Bricht der Dieb jedoch mit Hilfe eines vorher geraubten Wohnungs- oder Hausschlüssels ein, muss die Hausratversicherung das gestohlene Eigentum ersetzen.

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Werden Laptop, Teppiche oder sogar das Haustier mitgenommen, gibt’s vom Versicherer Ersatz. Mitversichert ist auch, wenn Gegenstände aus einer in der Nähe liegenden Garage oder Keller, also etwa Rasenmäher oder Werkzeuge, zur Beute zählen.

Der Versicherte erhält im Schadensfall so viel Geld, dass er einen gleichwertigen Gegenstand zu aktuellen Preisen neu erwerben kann (Wiederbeschaffungspreis). Achtung: Das muss nicht der Kaufpreis sein. Übernommen werden auch Reparaturkosten für beschädigtes Inventar oder für beim Einbruch beschädigte Türen und Fenster. Darüber hinaus wird eine Wertminderung für beschädigte, aber noch uneingeschränkt nutzbare Gegenstände bezahlt.

Der Versicherungsnehmer hat einige Pflichten zu beachten. Werden diese sogenannten Obliegenheiten nicht sorgfältig erfüllt, läuft das Einbruchsopfer trotz Hausratversicherung Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder nicht für den Schaden aufkommt. Oberste Verhaltensregel deshalb: Der Einbruchdiebstahl ist unverzüglich bei Polizei und Versicherer zu melden. Scheck- und Kreditkarten müssen sofort gesperrt werden. Außerdem muss für Polizei und Versicherer umgehend eine Liste über die gestohlenen und/oder beschädigten Gegenstände angefertigt werden.

Worauf man beim Abschluss einer Hausratversicherung achten sollte und was man sonst wissen sollte, verrät Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale Krefeld, Petersstraße 55-57.

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