Gericht Urteilsspruch: Angeklagter bricht in Tränen aus

Für Bandendiebstahl wurde Ionel S. zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. Er war an sieben Taten beteiligt.

Krefeld. Beinahe wäre der Prozess erneut verschoben worden. Einer der Verteidiger war erkrankt, seine Kollegin wollte trotzdem „den Deckel drauf machen“. So wurde in der Verhandlung wegen Bandendiebstahls nur einer der beiden Brüder verurteilt. Die Strafe lautet: Zwei Jahre und acht Monate.

Es war ein langwieriger Prozess, die Straftaten fanden bereits im März 2015 statt. Verhandelt wurde gegen sechs Personen, die gemeinsam Einbrüche auf verschiedene Tankstellen und Kioske verübt haben sollen. Vier der Angeklagten — darunter der mutmaßliche Kopf der Bande — wurden bereits im August zu Haftstrafen verurteilt. Die Brüder standen nun später vor Gericht — sie wurden erst im Mai 2015 von den rumänischen Behörden überstellt. Wegen der Erkrankung eines Schöffen wurde der Prozess im vergangenen Dezember verschoben.

Der Bruder Ionel S. , der nun vor den Richter trat, sei der Fahrer der Gruppe gewesen. Beim Verhandlungstermin am 11. Oktober hat er bereits ein umfassendes Geständnis abgelegt. Im April 2015 wurde er in Rumänien festgenommen und nach drei Wochen an die deutschen Behörden überstellt.

Im rumänischen Gefängnis hätten schlechte Bedingungen geherrscht. Sechs Männer hätten sich eine Zelle geteilt — ohne Toilette. Für das Essen habe die eigene Familie gesorgt. Ebendiese fehle dem Angeklagten nun sehr. Auch das führte seine Verteidigerin als Grund an, die Strafe milde ausfallen zu lassen.

„Der wichtigste Grund ist aber: Er ist aus autonomen Gründen aus der Gruppe ausgestiegen“, sagte sie vor Gericht. Sie fordert daher, den Haftbefehl aufzuheben und plädiert auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft sah ebenfalls strafmildernde Aspekte als gegeben: Der Angeklagte war geständig, nicht vorbestraft, seine Rolle in der Bande sei eher untergeordnet gewesen. Trotzdem: Strafe muss sein. Das professionelle und organisierte Vorgehen der Bande führt den Staatsanwalt zu einer Forderung von drei Jahren und acht Monaten.

Bei seinem letzten Wort beteuerte der Angeklagte, wie sehr er die Taten bereut. „Was ich getan habe, tut mir leid. Ich verspreche — Hand aufs Herz — nie mehr zu klauen. Ich will nur nach Hause zu meiner Familie“, sagte er unter Tränen.

Das Gericht entscheidet sich für eine Strafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die Strafe müsse im Verhältnis zu denen der anderen Verurteilten plausibel sein, so die Begründung.

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