Urteil: Sextäter muss in Sicherungsverwahrung

Krefeld. Im Krefelder Sextäter-Prozess ist am Freitag das Urteil gefallen. Der Angeklagte Muhammed A. muss für sieben Jahre und sechs Monate ins Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Am Freitagmorgen machte bereits der psychiatrische Gutachter deutlich, dass er Muhammed A. für voll schuldfähig hält. Der Nettetaler sei bei den Taten so zielgerichtet vorgegangen, dass von relevantenStörungen nicht auszugehen sei. Auch Drogenkonsum habe hier keinenEinfluss gehabt.Sexualstraftäter seien generell Wiederholungstäter.

Auch im Fall vonA. sei davon auszugehen. Bei Tätern wie A., die keine oder kaum Gewaltbei ihren Opfern angewandt hätten, sei die Rückfallgefahr sogar nochgrößer, weil sie oftmals meinten, dass "ja nichts passiert ist". Dadie Motivlage unklar sei und sich A. auch nicht dazu äußere, seikeine Therapie möglich. Damit droht dem Angeklagten Sicherungsverwahrung. bra/ia

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