Urteil: Krefelder verbreitet Kinderpornos im Netz - Bewährung

Bewährung für 54-Jährigen. Er redete sich mit Interesse an Flugzeugfotos heraus.

Krefeld. Tagelang habe er seinen Computer laufen lassen und Dateien über Flugzeuge aus dem Zweiten Weltkrieg herunter geladen. 202 mal waren es aber keine Bilder von historischen Kriegsmaschinen, die sich der 54-jährige Angeklagte herunter geladen hatte, sondern Fotos und Videos mit Kinderpornographie. Die Videos zeigten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, die deutlich unter 14 Jahre waren. Dafür musste er sich am Dienstag vor dem Amtsgericht Krefeld verantworten. Das Urteil lautete ein Jahr auf Bewährung.

Ausschlaggebend für die Bewährungsstrafe ist nicht nur der Besitz, sondern vor allem, dass die Bilder vom Computer des angeklagten Krefelders wieder zum Herunterladen angeboten wurden.

Das hängt mit der Technik des Internettauschprogramms zusammen, das der Mann benutzt hatte, um sich die Dateien seinerseits von anderen Nutzern zu besorgen. Es gibt den Inhalt von bestimmten Ordnern für andere Nutzer frei. Die kinderpornografischen Filme und Bilder habe er gar nicht haben wollen und sie immer direkt gelöscht, sagt der Mann vor Gericht.

Bei einer Durchsuchung seiner Krefelder Wohnung am 13. August des letzten Jahres konnte die Polizei trotzdem einen Computer mit den strafbaren Inhalten sicherstellen.

Kurz vor dem Ende der Beweisaufnahme gibt der Mann schließlich zumindest zu, dass er es in Kauf genommen hatte, dass die Bilder von seinem Rechner weiter verbreitet würden, um an die Dateien von den Weltkriegsflugzeugen zu gelangen.

Der Staatsanwalt nennt die „Vorgehensweise typisch für solche Leute“. Er fordert in seinem Schlussplädoyer außerdem noch eine Geldbuße von 1000 Euro, die der Hartz-IV-Empfänger in Monatsraten von 50 Euro abbezahlen soll.

Die Richterin folgt auch diesem Antrag. Die Bewährungszeit, in der sich der Angeklagte nichts zu Schulden kommen lassen darf, wird auf drei Jahre festgelegt. Die Richterin weist in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass auch genau solch gedankenloses Verhalten dem Markt mit Kinderpornografie die Möglichkeit gebe zu existieren. Zu Gute hält sie ihm, dass er noch nie mit einer solchen Straftat in Erscheinung getreten ist.

Allerdings wird sein Führungszeugnis von nun an eine solche Eintragung enthalten. Der Angeklagte und auch der Staatsanwalt verzichten noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel. Das Urteil wird damit rechtskräftig.

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