Urteil im Krefelder Totschlag-Prozess: „Ich habe sie sehr geliebt“

Sinan E. ist zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Freundin Martina K. erstochen.

Krefeld. Wieder und wieder soll der 22-jährige Sinan E. zugestochen haben. „Mit ziemlicher Wucht“, sagte der Richter. Das Opfer, seine Lebensgefährtin Martina K., schleppte sich in Gegenwart eines der beiden gemeinsamen Kinder noch zur Eingangstür des Mehrfamilienhauses Am Neuerhof.

Minuten zuvor hatte sie ängstlich ihren Stiefvater angerufen, wollte aus der Wohnung fliehen. Martina K. überlebte die 20 Messerstiche nicht, sie starb wenige Minuten danach in den Armen ihres Stiefvaters.

Wegen Totschlags musste sich Sinan E. nun vor dem Landgericht verantworten. Am Dienstag, dem zweiten Prozesstag, wurde er zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Der Staatsanwalt hatte acht Jahre und sechs Monate gefordert.

Sinan E. verfolgte den ganzen Prozess regungslos. Seine Verteidigerin zitierte ihn mehrfach. Er sei ausgeflippt, richtig hochgegangen und habe den Kopf ausgeschaltet, habe E. ihr gesagt. Als der Vorsitzende Richter ihm die Erlaubnis für die „letzten Worte“ erteilte, beteuerte der Angeklagte mit leiser Stimme: „Ich möchte nur sagen, dass ich sie sehr geliebt habe“.

Der psychiatrische Gutachter sah eine psychische Abhängigkeit des Angeklagten von der getöteten Martina K. „Nicht miteinander und nicht ohne einander konnte das Paar“, sagte er. Bei Sinan E. sei buchstäblich ein Schwachsinn, wenn auch in leichter Form, festzustellen.

Besonders niedrig sei die soziale Intelligenz des Angeklagten, der einen Intelligenzquotienten von 64 habe. „Sinan E. hat eine Neigung zu kurzschlüssigen Handlungen“, erklärte der Gutachter.

So war es nach Ansicht des Gerichts auch am 24. Januar, als sich das Paar heftig stritt. Gegenüber der Polizei hatte Sinan E. immer wieder betont, dass Martina K. ihn provoziert habe. Seine Freundin wollte, dass er aus der gemeinsamen Wohnung auszieht und hatte ihn am Tattag beim Jobcenter abgemeldet. „Die Geschädigte machte ernst“, sagte der Staatsanwalt.

Hauptstreitpunkt in der siebenjährigen Beziehung des Paars war die schwerstbehinderte gemeinsame erste Tochter. Gegenseitig warfen sich Martina K. und Sinan E. vor, für die Behinderung die Schuld zu tragen. Deutlich wurde am zweiten Prozesstag auch, dass der Drogenkonsum eine Gemeinsamkeit des Paars war.

Amphetamine spielten im Leben von Sinan E. eine große Rolle. Einfluss auf die Tat hatten sie jedoch nicht. Durch die „Trennungsproblematik“ sei E. „frustriert, aggressiv und verletzlich gewesen“, erklärte der Gutachter.

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