Urteil: „Eindeutig ein Hitlergruß“

Zwei junge Polen werden zu Geldstrafen verurteilt.

Krefeld. Mit Geldstrafen von 1500 und 1800 Euro werden zwei polnische Staatsbürger vom Amtsgericht abgeurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31 Jahre alte Kolja M. und sein Schwager M. Marek S. (27, Namen von der Redaktion geändert) sich der "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" schuldig gemacht haben.

Die Männer haben nach Erkenntnissen der Polizei am 8. Februar auf dem Ostwall mit zusammengeknallten Hacken den Hitlergruß gezeigt. M. hat dabei auch noch das "Hitlerbärtchen" mit den Fingern der linken Hand angedeutet. Der Strafrahmen sieht für das Vergehen bis zu drei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe vor.

Den Hitlergruß leugnen die Angeklagten bis zum Urteil. Es wäre nur eine Geste zum Abschied gewesen, ein "Winken" mit angewinkeltem Arm.

Dem "Abschiedsgruß" widersprechen zwei Polizeibeamte vehement. Im Streifenwagen haben sie das Geschehen am Ostwall kurz hinter der Kreuzung mit dem Südwall beobachtet. "Das war eindeutig der Hitlergruß", sagt die Polizistin.

Auch ihr Kollege sagt am zweiten Verhandlungstag: "Das war unmissverständlich der Hitlergruß. Es ging ein steifer rechter Arm nach oben - definitiv." Diese Aussagen hätten den Vorwurf vollständig bestätigt, meint der Staatsanwalt. Er liegt mit der Höhe der Geldstrafen, die er beantragt, leicht über dem Urteil.

Als strafmildernd, dem schließt sich auch der Richter an, könne lediglich die "hochgradige Alkoholisierung" der beiden angesehen werden. "Polen ist ein Opferland des Überfalls Hitler-Deutschlands. Bei Deutschen hätte ich sehr viel härter geurteilt," sagt der Richter. Und zum Nachdenken meint er abschließend: "Wenn das ungestraft bleibt, wo kommen wir dann hin?"

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