Gericht Überfallserie: Angeklagte räumen die Taten ein

Krefeld · Da die drei Männer 20 und 21 Jahre alt sind, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt.

 Vor Gericht mussten sich mehrere Angeklagte verantworten.

Vor Gericht mussten sich mehrere Angeklagte verantworten.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Es hätte ein Ausflug sein können, wie ihn junge Menschen öfter am Wochenende unternehmen. Es ist nichts zu tun, man hat einen Führerschein und ein Auto, also wird ein wenig durch die Gegend gefahren und des nachts auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants Halt gemacht. Allerdings war der Ausflug alles andere als normal, denn inbegriffen war der bewaffnete Überfall auf eine Spielhalle. So schilderte es zumindest einer der Angeklagten vor dem Landgericht. Dort sind drei junge Männer im Alter von 20 bis 21 Jahren angeklagt, weil sie von Dezember bis Januar in wechselnder Besetzung Spielhallen, Tankstellen und Kioske in Krefeld und Umgebung überfallen haben sollen.

Am Mittwoch räumten sie einen Großteil der Taten ein. Sie schoben sich allerdings gegenseitig die Schuld daran zu, wer die Idee zu den Taten hatte. Auch bei jenem Überfall, bei dem der Besuch des Fast-Food-Restaurants dazu diente, die Beute aufzuteilen, sollen mal alle Angeklagten Ideengeber gewesen sein, mal nur einer. Es sei ein spontaner Gedanke gewesen, einen Überfall zu begehen. Praktischerweise soll einer der Angeklagten auch schon eine Waffe dabei gehabt haben. Andere Überfälle verliefen ähnlich.

Da es sich bei den Angeklagten noch um Heranwachsende handelt, wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Daher gab auch die Jugendgerichtshilfe eine Einschätzung zur Bestrafung der jungen Männer ab. Ein Angeklagter habe bereits eine lange kriminelle Karriere hinter sich und zeige auch keine Reue. Es sei daher eine Jugendstrafe ohne Bewährung nötig, um auf ihn einzuwirken. Bei einem Mitangeklagten reiche eine Bewährungsstrafe aus. Er müsse sich aber einem Drogenscreening unterziehen und seine Lehre abschließen. Der Angeklagte war bisher noch nicht vor Gericht, die Untersuchungshaft, in der sich derzeit alle drei befinden, habe voraussichtlich so auf ihn eingewirkt, dass er von weiteren Straftaten abgehalten wird.

Ob das Gericht diesen Empfehlungen folgt, wird sich im Laufe der weiteren Verhandlung zeigen. Es sind noch fünf weitere Termine angesetzt. sp

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