Gericht Überfall auf Brautmodenladen: Kein Hinweis auf eine Falle

Überfall auf Brautmodenladen: Drei Polizisten sagen aus.

Gericht: Überfall auf Brautmodenladen: Kein Hinweis auf eine Falle
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Zwei Angeklagte — Hans-Peter S. und seine damalige Freundin Melissa B. — stehen zurzeit wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf ein Krefelder Brautmodengeschäft vor Gericht. Detailliert hatte die Frau den Tathergang geschildert: Sie habe das Geschäft ausgekundschaftet, ihr Partner alleine den Überfall begangen, während sie draußen fluchtbereit auf ihn gewartet habe.

Der Überfall gelang, allerdings war die Beute wesentlich geringer als erwartet: Rund 300 Euro holten die beiden überfallenen und mit einer Klinge bedrohten Frauen, die Inhaberin und ihre Angestellte, aus Ladenkasse und Portemonnaies. Mit dem Geld, sagt Melissa B., habe man auf dem Theaterplatz Drogen besorgt.

Ihr ehemaliger Lebensgefährte bestreitet die Tat und beschuldigt B., ihn fälschlicherweise zu belasten. Konkurrenten aus dem Milieu hätten sie dafür unter Drohungen eingespannt, um ihn aus dem Verkehr zu ziehen und hinter Gitter zu bringen. Das bestreitet die Frau.

Glaubhaft habe ihre Aussage gewirkt, sagte am Dienstag der Polizeibeamte aus, der die Anzeige damals aufgenommen hatte. Sie habe nach seinem Eindruck „sehr große Angst“ vor dem Angeklagten Hans-Peter S. gehabt. Keinerlei Hinweis konnten die insgesamt drei geladenen Polizisten für die Darstellung von S. liefern, dass der Hauptangeklagte fälschlicherweise belastet wurde.

Gehört wurden am Dienstag auch zwei der Beamten, die damals mögliche Beweisstücke in der Wohnung des Verdächtigen beschlagnahmt hatten und denen beim Abtransport zwei Handschuhe verloren gingen. „Haben Sie auch im Abluftschlauch des Trockners nachgeschaut?“, fragte schmunzelnd der Vorsitzende Richter Luczak, als die Zeugen von der erneuten, aber vergeblichen Wohnungsdurchsuchung berichteten. Eben dort will das Paar sie auf die Schnelle versteckt haben.

Weitere Erkenntnisse gab es am Dienstag nicht. Für Gericht und Verteidigung wenig überraschend, ließen sich drei weitere geladene Zeugen auch nach dem vierten Aufruf und einer verlängerten Wartezeit (Luczak: „Unter Berücksichtigung eines mediterranen Lebensstils“) nicht blicken. Nach gründlicher Recherche, ob sie sich auf freiem Fuß befinden, sollen sie erneut geladen werden. In der kommenden Sitzung will Richter Herbert Luczak zudem entscheiden, ob er dem Beweisantrag von S. Verteidiger entspricht und ein Glaubwürdigkeitsgutachten für B. bestellt.

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