U3-Betreuung: Stadt begrüßt das Urteil

Die Verwaltung soll den Finanzbedarf neu berechnen.

Krefeld. Die Stadt begrüßt das Urteil des Verfassungsgerichtshofes zur Kommunalverfassungsbeschwerde, das der Argumentation der klagenden Städte gefolgt ist. Wenn Länder den Kommunen kostenträchtige Aufgaben übertragen, müssen sie für den notwendigen finanziellen Ausgleich sorgen.

Für Jubel bei der Stadt ist es noch zu früh. Zunächst müsse die Ausgleichsverpflichtung des Landes festgestellt werden, um die Folgekosten für den Ausbau der Kleinkindbetreuung abschätzen zu können. Bisher hatte die Stadt Investitionen von 59 Millionen Euro veranschlagt, abzüglich der Zuwendungen von Bund und Land in Höhe von 17,6 Millionen. Darüber hinaus hatte der Finanzausschuss dem Rat empfohlen, für die Jahre 2011, 2012 und 2013 jeweils eine Million Euro als Zuschuss für freie Träger zum U3-Ausbau in den Haushalt einzustellen.

FDP-Fraktionschef Joachim C. Heitmann sieht das Urteil "mit einem weinenden und einem lachendem Auge". Einerseits könne die hochverschuldete Stadt mit einer Entlastung rechnen. Andererseits müsse das Land finanziell einspringen. Falls das zu einer weiteren Verschuldung führe, müssten die Zeche alle zahlen. yb

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