Tsunami-Hilfe: Krefelder vor Gericht

Ein 37-jähriger Krefelder verlor den Vater beim Seebeben 2004 in Thailand. Jetzt steht er wegen Betrugs vor dem Schöffengericht.

<strong>Krefeld. Er kommt knapp 20 Minuten zu spät: Stau auf dem Weg von seinem neuen Wohnsitz in Holland zum Justizpalast in Krefeld. Viel reden kann er aber nicht: Wegen einer Kehlkopferkrankung. Aber "aufgeregt" sei er, teilt der 37-Jährige mit. Dabei steht er nicht zum ersten Mal vor Gericht. Diesmal wirft ihm der Staatsanwalt Betrug und Untreue zu Lasten des Bundes vor. Nach dem Tod seines Vaters am 26. Dezember 2004 - der Geschäftsführer der Krefelder Reisebüro-Software-Firma "Contour" kam im Urlaub beim Seebeben in Thailand ums Leben - versuchte der Sohn einiges, um an Geld zu kommen, anfangs angeblich, um den zunächst vermissten Vater selbst zu suchen, und später angeblich, um die Firma zu retten. Da kam das Angebot des Bundes gerade recht, den Angehörigen von Verschollenen auf unbürokratische Weise ein zinsloses Darlehen einzuräumen. In diesem Fall, um das Unternehmen des Vaters zu retten und soziale Härten von Mitarbeitern zu vermeiden. {|wzn-related-contentbox|} 35 000 Euro wollte der Sohn, dieser Betrag steht als Schadenssumme auch in der Anklageschrift. Doch die Oberamtsrätin vom Bundesverwaltungsamt erklärt im Zeugenstand, das nur zweimal 11 680 Euro für zwei Monate bewilligt worden sind. Die Zeugin beschreibt auch, wie schwierig die Monate lange Suche nach dem untergetauchten Darlehnsnehmer war. Im August 2006, als klar ist, dass es zur Anklage kommen wird, bietet der 37-Jährige über den früheren Mitgesellschafter seines Vaters Ratenzahlungen über 500 Euro im Monat an. Auch nach drei Stunden Hauptverhandlung bleibt unklar, wo das Geld vom Bund geblieben ist.
Schon nach acht Minuten Freispruch beantragt

Aber schon nach acht Minuten beantragt der als teuer bekannte Wahlverteidiger Freispruch. Laut Anklage soll die Contour GmbH am 20. Dezember 2004 durch Gesellschafterbeschluss aufgelöst worden sein. Daraus könne man eine Betrugsabsicht nicht ableiten, meint der Verteidiger und verweist auf eine einjährige Abwicklungsfrist im Gesellschafterrecht.

Ein zivilrechtliches Verfahren läuft noch vor dem Amtsgericht. Der Ex-Vertriebsleiter von "Contour" will noch 14 000 Euro Honorar. Er möchte gern noch mehr über Hintergründe plaudern, doch er wird von der Richterin auf das Wesentliche reduziert. Und als er den Verteidiger einen "Rechtsverdreher" nennt, droht dieser mit Strafantrag wegen Beleidigung.

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