Tödlicher Unfall: Fahrer zahlt Geldstrafe

Urteil aus dem Jahr 2008 wurde bestätigt.

Krefeld. Im Berufungsverfahren eines Kraftfahrers, der im Jahr 2007 einen tödlichen Unfall verursacht hatte, hat die fünfte kleine Strafkammer des Krefelder Landgericht am Montag das erstinstanzliche Urteil bestätigt. Deshalb bleibt es bei einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen und einem einmonatigen Fahrverbot.

Wie die WZ berichtete, war ein Motorradfahrer seinerzeit auf den Wagen eines damals 50-jährigen Kraftfahrers geprallt und noch am gleichen Abend seinen Verletzungen erlegen. Der Autofahrer war offensichtlich an der Ausfahrt eines Firmenparkplatzes an der Anrather Straße zu weit in die Fahrbahn hineingefahren. Nach eigener Aussage hat er den Motorradfahrer nicht bemerkt.

Lange ist auch am zweiten Verhandlungstag ein Sachverständiger befragt worden. Der schloss nicht aus, dass der Motorradfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Doch hätte der schreckliche Unfall bei entsprechender Sorgfalt bei der Einfahrt auf die schwer einsichtige Straße vermieden werden können. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass es sich wohl um ein so genanntes Momentversagen des bisher nicht in Erscheinung getretenen Fahrers handelte. Doch könne ihm die Verantwortung nicht abgenommen werden.

Ausdrücklich bestätigte die Kammer das im November 2008 vom Amtsgericht ausgesprochene Urteil, welches am unteren Rand der vorgesehenen Strafe geblieben ist. Obwohl der Unfallverursacher noch heute unter der Tat leidet, hielt die Kammer es für erforderlich, das seinerzeitig ausgesprochene Fahrverbot ebenfalls zu bestätigen. Damit soll dem Autofahrer klar werden, dass sein Verhalten zum Tode eines Menschen geführt hat. Die Geldstrafe kann der Mann in Raten abzahlen.

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