Geschwindigkeitsmessungen Tempokontrollen in Krefeld - Fahrer in 70er Zone 49 km/h zu schnell

Krefeld · Die Beamten haben im Stadtgebiet mehrere Tempokontrollen durchgeführt. Über 100 Personen wurden dabei kontrolliert. Zwei Fahrer müssen ihren Führerschein vorübergehend abgeben.

Knapp 4000 Fahrzeuge wurden bei der Tempokontrolle gemessen.

Knapp 4000 Fahrzeuge wurden bei der Tempokontrolle gemessen.

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Am Mittwoch hat die Polizei im Krefelder Stadtgebiet mehrere Kontrollstellen zur Geschwindigkeitsüberprüfung errichtet.

Zwischen 10 und 16 Uhr haben die Beamten insgesamt 3976 Fahrzeuge gemessen und 103 Personen kontrolliert. Die Kontrollen fanden auf der Gladbacher Straße, Am Schicksbaum, auf der Venloer Straße, der Kölner Straße und auf der Moerser Straße statt.

Auf der Gladbacher Straße haben die Beamten bei einem Fahrzeugführer eine Geschwindigkeit von 115 km/h gemessen. Ihn erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro, zwei Punkten und ein einmonatiges Fahrverbot. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Straße liegt bei 70 km/h. Abgesehen von dem Raser nahmen die Beamten 20 Verwarngelder und fertigten 19 Ordnungswidrigkeitenanzeigen an.

Auch Am Schicksbaum erwartet einen Fahrer eine höhere Geldstrafe. Der Pkw-Fahrer fuhr 87 km/h, erlaubt sind 50 km/h. Der Temposünder muss mit einem Punkt und einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro rechnen. Zusätzlich fuhren an dieser Kontrollstelle 17 Fahrer zu schnell, teilte die Polizei mit. Zehn von ihnen erhalten nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und sieben mussten vor Ort ein Verwarngeld zahlen.

Ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot handelte sich ein Fahrer auf der Venloer Straße ein. Bei dem Fahrzeugführer wurden in der 70er Zone 119 km/h gemessen. Er muss zusätzlich mit einem Bußgeld von 320 Euro, wie auch zwei Punkten rechnen.

Insgesamt fuhren 80 Fahrer auf der Venloer Straße zu schnell. 64 erwartet ein Verwarngeld und 16 eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

An den Kontrollpunkten Moerser Straße und Kölner Straße überschritten 102 Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Drei erhalten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und 99 ein Verwarngeld.

(red)
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