Stadt muss sich erklären Tbc: Wie das System in Krefeld versagt

Keine Diagnostik in Obdachlosenunterkunft vorgenommen. Stadt lehnt Gespräch mit Gesundheitsamtleiterin Dr. Agnes Court ab

 Auch wenn nach Angaben der Stadt derzeit keine weiteren Tbc-Fälle bekannt seien, bleibt die Frage, wie es zu den Massenansteckungen in der Obdachlosenunterkunft an der Lutherstraße kommen konnte.

Auch wenn nach Angaben der Stadt derzeit keine weiteren Tbc-Fälle bekannt seien, bleibt die Frage, wie es zu den Massenansteckungen in der Obdachlosenunterkunft an der Lutherstraße kommen konnte.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Krefeld. Die Stadt muss sich zum Thema Tuberkulose jetzt offiziell erklären. Das bestätigte Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Nachfrage der WZ. „Für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren am 28. Januar ist der Fachbereich Gesundheit um einen Sachstandsbericht zur Tuberkulosesituation in Krefeld gebeten worden“, so Bauermeister. Die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes wollen oder sollen vorher zu den Tbc-Problemen nichts mehr sagen. Einen Gesprächstermin mit Dr. Agnes Court, der Leiterin des Gesundheitsamtes, lehnte die Stadt mit dem Verweis ab, man wolle der Berichterstattung im Ausschuss nicht vorgreifen.

„Nach der Sitzung steht die Leitung des Fachbereichs Gesundheit gerne für ein Gespräch zur Verfügung“, so Bauermeister. Dabei bietet die Tbc-Situation in Krefeld weiterhin Gesprächsbedarf. Auch wenn nach Angaben der Stadt derzeit keine weiteren Tbc-Fälle bekannt seien, bleibt die Frage, wie es zu den Massenansteckungen in der Obdachlosenunterkunft an der Lutherstraße kommen konnte.

Nach WZ—Informationen soll bei der Aufnahme von Menschen in die Notschlafstelle vor den Ansteckungen im vergangenen Jahr keine Tuberkulose-Diagnostik durchgeführt worden sein. Eine Vorgehensweise, die in anderen Städten für Verwunderung sorgt. In den Nachbarstädten Düsseldorf und Mönchengladbach verweisen die Verantwortlichen auf die Vorschriften des Infektionsschutzgesetztes. „Gemäß Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz sind Bewohner von Sammelunterkünften zu einer TBC-Untersuchung gesetzlich verpflichtet. Diese wird in Düsseldorf durch das Gesundheitsamt vorgenommen. Das Ergebnis der Untersuchung ist innerhalb von drei Werktagen nach Aufnahme in einer Sammelunterkunft vorzulegen“, erklärt Manfred Blasczyk vom Amt für Kommunikation der Stadt Düsseldorf.

Die Stadt Krefeld verweist darauf, dass die Betreiber von Notschlafstellen, in diesem Fall die Diakonie, angehalten sei, bei Neuaufnahmen eine Tbc-Diagnostik vorzunehmen. Während also in anderen Städten das Gesundheitsamt für die Untersuchungen zuständig ist, soll diese Aufgabe in Krefeld von den Mitarbeitern der Diakonie übernommen werden, deren Hauptaufgabe eigentlich darin besteht, Obdachlose in Wohnungsfragen zu beraten und ihnen eine Notschlafstelle zur Verfügung zu stellen.

Nach Bekanntwerden der Tbc-Fälle soll vom Gesundheitsamt die Sachlage in der Notschlafstelle Lutherstraße mit der Diakonie besprochen worden sein. „Es ist dem Fachbereich Gesundheit vom verantwortlichen Betreiber zugesichert worden, dass seitdem eine Tbc-Diagnostik bei allen Neuaufnahmen vorgenommen wird. Bisher ist keine weitere Tbc-Erkankung in der Einrichtung gemeldet worden“, versichert Bauermeister.

Rückblickend stellt sich die Frage, ob durch eine regelmäßig durchgeführte Kontrolle die Infektion mit Tuberkulose von zehn Obdachlosen nicht hätte frühzeitig erkannt und der Tod zweier Menschen verhindert werden können. Fragen, die das Gesundheitsamt spätestens im Ausschuss wird beantworten müssen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort