Gericht Tatort Outokumpu-Parkplatz: Totschlag oder Notwehr?

Tatort Outokumpu-Parkplatz: Eine gewalttätige Auseinandersetzung kostete einen Mann fast das Leben.

Gericht: Tatort Outokumpu-Parkplatz: Totschlag oder Notwehr?
Foto: Archivbild Andreas Bischof

Krefeld. Das Landgericht ermittelt gegen einen 30 Jahre alten Dortmunder wegen versuchten Totschlags mit gefährlicher Körperverletzung. Er arbeitete, wie auch sein Opfer, im September 2015 auf einer Baustelle auf dem Outokumpu-Gelände an der Oberschlesienstraße. Nach der Arbeit kam es auf dem Parkplatz vor dem Werksgelände zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Dabei ging es offenbar um Lohnschulden aus einem früheren Arbeitsverhältnis.

Für den Ablauf der Tat gibt es bislang keine Augenzeugen. Die Aufklärung wird dadurch erschwert, dass sich der Geschädigte an die Tat nicht mehr erinnern kann. Er erlitt eine Stichwunde im Brustbereich, wobei Herzbeutel und Herzkammer durch einen Stich mit einem Klappmesser perforiert wurden. Dank einer Notoperation überlebte er die Attacke.

Der Angeklagte hatte die Tat in der ersten Verhandlung bereits gestanden, beruft sich dabei aber auf Notwehr. Der Geschädigte, ein ehemaliger Boxer, habe ihm einen kräftigen Kopfstoß versetzt und ihm so die Nase gebrochen, was zu starken Blutungen führte.

Zu seiner Verteidigung habe er sein Messer gezückt und dem ihn attackierenden Mann einen Stich versetzt, um ihn abzuwehren. Dabei wurde dieser schwer verletzt. Anschließend hat sich der Angeklagte Richtung Willich im Laufschritt entfernt. Das zeigt ein Video der Werksüberwachung, allerdings nicht den Tathergang.

Ein Zeuge, der mit seinem Auto den Parkplatz verlassen wollte, sah das Opfer hinter dessen Auto zusammenbrechen und den Angeklagten davonlaufen. Als er sich über das Opfer beugte, stellte er ein „richtiges Loch in Brusthöhe“ fest, aus dem der Mann stark blutete. Der Zeuge alarmierte Polizei und Krankenwagen. Eine Zeugin berichtete, dass sie einen Mann, den Angeklagten, über das Feld auf ihr Haus am Krefelder Stadtrand zulaufen sah. Der Mann sei blutverschmiert gewesen, habe sich verfolgt gefühlt und sichtlich Angst gehabt. Er habe sie gebeten, die Polizei anzurufen und gefragt, ob er sich bei ihr solange verstecken dürfe. Bis zum Eintreffen der Beamten hielt er sich im Gartenhaus der Zeugin auf. Dann habe er der Polizei Bericht erstattet und sein Messer ausgehändigt.

Der Verteidiger des Angeklagten hat mit Verweis auf die Attacke des Opfers gegen seinen Mandanten und die bisher nicht widerlegte Notwehr beantragt, die Haft bis zum voraussichtlichen Urteil am 29. Februar aufzuheben. Das Gericht stimmte zu.

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