Suppenrestaurant des Bruders in Brand gesetzt

Zwei Jahre und sechs Monate gab es für einen Duisburger.

Krefeld. Zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis hat das Schöffengericht einen 30-jährigen Duisburger wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Nach zwei Verhandlungstagen sah das Gericht es aufgrund mehrerer Indizien als bewiesen an, dass der Angeklagte als Betriebsleiter eines Suppenschnellrestaurants im Hansa-Centrum am 21. Juni 2007 in einem Lagerraum unmittelbar neben der Küche einen Brand gelegt hatte.

Ein Brandsachverständiger hatte in dem Verfahren erklärt, dass das Feuer an zwei unterschiedlichen Stellen knapp unter der Decke auf Regalen entfacht wurde. Der Brand beschädigte die Decke im Lagerraum und den gesamten Geschäftsbereich durch Ruß, Rauch und Löschwasser so stark, dass er nicht mehr zu benutzen war.

Laut Sachverständigem muss das Feuer gegen 19.30 Uhr ausgebrochen sein. Drei Minuten vorher hatte der Angeklagte das Geschäft als Letzter verlassen, wie die Auswertung der Videoüberwachung des Einkaufszentrums ergab.

Als Motiv stützten sich Gericht und Staatsanwaltschaft auf finanzielle Probleme des Geschäfts. Ein Finanzermittler hatte erklärt, dass sich das Geschäftskonto immer weiter leerte und ein Betrieb nicht mehr lange möglich gewesen wäre. Außerdem waren die Mietzahlungen für den Mai vor der Tat verspätet und die anteilige Miete für Juni gar nicht mehr überwiesen worden.

Der Angeklagte, der nur als Betriebsleiter bei seinem Bruder, der Inhaber war, angestellt war, wies die Vorwürfe von sich und erzählte, wie er selbst von dem Anruf der Feuerwehr überrascht wurde: "Ich dachte, dass sei ein Scherz."

In seinem Abschlussplädoyer verwies der Verteidiger auf Lücken in der Kameraaufzeichnung und einen nicht überwachten Nebeneingang und forderte einen Freispruch nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten).

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht, sondern verhängte nach einstündiger Beratung das von der Staatsanwältin geforderte Strafmaß. In der Urteilsbegründung hieß es, dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass Fremde einen Grund gehabt hätten den Brand zu legen.

Auch der Angeklagte habe unter Umständen ein wirtschaftliches Interesse haben können, nämlich dann, wenn der Bruder, der vor Gericht jede Aussage verweigerte, als Inhaber nur vorgeschoben war. Zu Lasten des Angeklagten wertete das Gericht die Gefahr, die von einem Brand mitten in der Stadt in einem Einkaufszentrum ausgeht. Nach der Urteilsverkündung sagte der Verteidiger, dass er mit seinem Mandanten Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wolle.

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