Streit um Mondrian-Bilder Krefeld verfügt über die besseren Argumente

Meinung | Krefeld · Die Kunstmuseen haben eine Klage vor einem US-Gericht am Hals. Eine gewisse Sorge ist angebracht.

 Redakteur Rolf Eckers

Redakteur Rolf Eckers

Foto: Sergej Lepke

Der Streit um die Mondrian-Bilder schien beendet. Die Erben des holländischen Malers haben eingesehen, so die Vermutung, dass ihr Anspruch auf Rückgabe der Gemälde oder Hunderte Millionen Euro Schadensersatz sinnlos ist. Von wegen. Die Kunstmuseen haben eine Klage vor einem US-Gericht am Hals. Dass in den Staaten vor allem in solchen Fragen und hohen Schadensersatz-Forderungen seltsame Urteile gefällt werden, wissen wir. Deshalb ist eine gewisse Sorge durchaus angebracht, obwohl Krefeld in dieser Auseinandersetzung über die besseren Argumente verfügt.

Ja, es gibt Ungereimtheiten: Unter welchen Umständen die acht Bilder des holländischen Künstlers 1929 nach Krefeld kamen und warum sie das Kaiser-Wilhelm-Museum nicht wieder verlassen haben, ist nicht klar. Ebenso muss verwundern, dass sie 1950 aus dem Nichts auftauchten und erst 1954 Teil des Inventars wurden. Maßgebend ist aber, dass Mondrian zu Lebzeiten keine Ansprüche auf die Bilder erhoben hat. Auch sein Erbe Harry Holtzmann hat dies bis zu seinem Tod im Jahr 1987 nicht getan, obwohl der Verbleib der Bilder in Krefeld seit 1950 bekannt war. Eine einfache Erklärung dafür wäre, dass Museumsdirektor Max Creutz 1929 die Bilder gekauft hat und dass Mondrian und Holtzmann dies natürlich wussten.

Völlig daneben ist es, wenn die US-Klage den Verbleib der Bilder in Krefeld in ein Nazi-Umfeld rückt. Bei den Mondrian-Gemälden kann es sich nicht um NS-Raubkunst handeln, weil sich die entscheidenden Dinge deutlich vor 1933 ereignet haben.

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